Ausbildung zum Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001
Seminar Nr.: 03-44
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Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 14.10.2024
03-44: Gafa-Ausbilder
- Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis
- Zusammenstellung der Schulungsunterlagen und des Zeitplans
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
- Mitgeltende technische Regelwerke für Flurförderzeuge (Stapler)
- Maschinenrichtlinie 2006/42 und deren Auswirkung auf Flurförderzeuge
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Auswirkung auf Flurförderzeuge allgemein
- BetrSichV Anhang 1 und Anhang 2 und die speziellen Anforderungen an Flurförderzeuge
- Fahrerrückhaltesysteme
- Grundsätzlicher Aufbau von Staplern und die Besonderheiten bzw. Unterschiede zwischen den Antriebsarten Gas, Strom und Kraftstoff
- Persönliche Voraussetzung für das Führen von Flurförderzeugen (DGUV Vorschrift 1 § 7)
- Pflichten und Verantwortung der Staplerfahrer und der betrieblichen Vorgesetzten
- Vorbereitung der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung
- Schriftliche Abschlussprüfung als Nachweis der erforderlichen Fachkunde als Ausbilder
- Feststellung der Prüfungsergebnisse und Vorgehensweise bei der Ausstellung der Fahrerlaubnis
Ziel
Sie verfügen selbst über einen Staplerführerschein und Ihre Organisation möchte Sie zum Ausbilder benennen, so dass Sie eigenständig Staplerführerscheine ausstellen können. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere erfahrenen Trainer, welche Kenntnisse Sie weitervermitteln müssen.
Zielgruppe
Erfahrene Staplerfahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen und zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Fachkundenachweis der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeugen.
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Als Ausbilder für Flurförderzeugfahrer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist. Dies beinhaltet auch das notwendige Sprachverständnis (deutsch).
Weitere Voraussetzungen sind:
Mindestalter 24 Jahre / Erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen / Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen / Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
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