Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003
Seminar Nr.: 05-521
Detaillierte Beschreibung mit Buchungsformular zum Ausdruck in DIN A4. Wir empfehlen die bequeme Online-Buchung über unsere Website.
Seminarbeschreibung Angebot erstellen
Seminarbeschreibung Angebot erstellen
ab 1.195,00 € p.P.
zzgl. MwSt.
zzgl. MwSt.
Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 16.09.2024
05-521: Ausbilder Kranführer
Flur- und kanzelgesteuerte, ortsfeste Krane
- Anwendungs- und Ausführungsformen der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern
- Gesetzliche Grundlagen der Fahrerausbildung
- EU-Maschinenrichtlinie
- Betriebssicherheitsverordnung
- Europäische und nationale Vorschriften in ihrem Bezug auf das Führen von Krananlagen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerke DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003
- Sicherer Lasttransport
- Führen von flurbedienbaren Krananlagen und Anschlagtechnik
- Verantwortung und Haftung der Kranführer und der betrieblichen Vorgesetzten
- DGUV Vorschrift 1 § 7 - Themendarstellung
- Praktische und theoretische Prüfung der Kranführer
- Abschlussprüfung
Ziel
Sie verfügen selbst über einen Kranführerausweis und Ihre Organisation möchte Sie zum Ausbilder benennen, so dass Sie eigenständig Kranführer ausbilden können. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere erfahrenen Trainer, welche Kenntnisse Sie weitervermitteln müssen.
Zielgruppe
Erfahrene Kranführer, die einen Bedienausweis besitzen und zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Als Ausbilder für Kranführer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Kranführung hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist.
Weitere Voraussetzungen sind:
Mindestalter 24 Jahre / Erfolgreiche Ausbildung zum Kranführer / Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Kranen / Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion