Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003

05-521: Ausbilder Kranführer
Flur- und kanzelgesteuerte, ortsfeste Krane
  • Anwendungs- und Ausführungsformen der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern
  • Gesetzliche Grundlagen der Fahrerausbildung
  • EU-Maschinenrichtlinie
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Europäische und nationale Vorschriften in ihrem Bezug auf das Führen von Krananlagen
  •  Berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerke DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003
  • Sicherer Lasttransport
  • Führen von flurbedienbaren Krananlagen und Anschlagtechnik
  • Verantwortung und Haftung der Kranführer und der betrieblichen Vorgesetzten
  • DGUV Vorschrift 1 § 7 - Themendarstellung
  • Praktische und theoretische Prüfung der Kranführer
  • Abschlussprüfung
Ziel
Sie verfügen selbst über einen Kranführerausweis und Ihre Organisation möchte Sie zum Ausbilder benennen, so dass Sie eigenständig Kranführer ausbilden können. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere erfahrenen Trainer, welche Kenntnisse Sie weitervermitteln müssen.
Zielgruppe
Erfahrene Kranführer, die einen Bedienausweis besitzen und zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Als Ausbilder für Kranführer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Kranführung hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist. Weitere Voraussetzungen sind: Mindestalter 24 Jahre / Erfolgreiche Ausbildung zum Kranführer / Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Kranen / Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
FAQ
Es ist wie überall, es gibt zurzeit keine starren Fristen der Fort- und Weiterbildung der Trainer/Ausbilder. Der Maßstab ist der Gleiche wie für Prüfer, wenn eine Person regelmäßig und das mehrmals im Monat/Quartal prüft oder schult, kann die Fortbildung alle 2 bzw. 3 Jahren erfolgen. Dies ist aber nur eine Empfehlung. Es sind hierzu die entsprechenden UVV/Grundsätze der BG zu beachten!
Nein, nur die Krantypen in den man selber die Bedien-/Fahrberechtigung und Erfahrung hat! Ergänzend sind immer die Forderungen des Ausbildungsgrundsatzes der DGUV zu beachten und einzuhalten!
Wenn Ihnen Ihr Unternehmen bescheinigt, dass Sie mal eine Kranbedienerschulung erfolgreich abgeschlossen haben und zusätzlich, dass Sie regelmäßig und zeitnah Umgang/Bedienung mit den Krananlagen hatten, ist die Teilnahme kein Problem. Diese Voraussetzung und Eignung kann Ihnen das Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung ausstellen.
Als Ausbilder für Krane kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Krane hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Geräteproduktsicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut ist und mindestens folgende Anforderungen erfüllt: Mindestalter 24 Jahre & erfolgreiche Ausbildung zum Kranführer
Der Unfallversicherungsträger/DGUV schreibt ja in seinem Regelwerk (Ausbildungsgrundsatz), dass auch Personen mit einer vierjährigen Tätigkeit in gleichwertiger Funktion dies auch sicherstellen können. So liegt es nun im Auswahlverfahren des AG, wer ausbilden kann. Er muss sicherstellen, dass diese Person in der Lage ist, methodisch, didaktisch und fachlich eine geforderte Schulung inkl. Sozialkompetenz umsetzen kann!

Buchung
p.P.

Beginn Ende Dauer Tagungsort Preis zzgl. MwSt.
2025
10.03.2025 08:30 Uhr 12.03.2025 16:00 Uhr 3 Tage 66280 Sulzbach 1.295,00 €
29.01.2025 08:30 Uhr 31.01.2025 16:00 Uhr 3 Tage 45525 Hattingen 1.295,00 €
31.03.2025 08:30 Uhr 02.04.2025 16:00 Uhr 3 Tage 72622 Nürtingen 1.295,00 €
23.06.2025 08:30 Uhr 25.06.2025 16:00 Uhr 3 Tage 68165 Mannheim 1.295,00 €
07.07.2025 08:30 Uhr 09.07.2025 16:00 Uhr 3 Tage 30419 Hannover 1.295,00 €
15.09.2025 08:30 Uhr 17.09.2025 16:00 Uhr 3 Tage 50667 Köln 1.295,00 €
13.10.2025 08:30 Uhr 15.10.2025 16:00 Uhr 3 Tage 90449 Nürnberg 1.295,00 €
24.11.2025 08:30 Uhr 26.11.2025 16:00 Uhr 3 Tage 66280 Sulzbach 1.295,00 €

Seminare mit Durchführungsgarantie
Mit diesem Symbol gekennzeichnete Termine finden definitiv statt. Somit besteht für Sie absolute Planungssicherheit bzgl. Termin & Ort. Aufgrund der hohen Nachfrage bei diesen Seminaren empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Buchung. 
Last-Minute-Rabatt
Early-Bird-Rabatt
Die so gekennzeichneten Seminare werden als Webinar durchgeführt.
Dieser Termin findet als Präsenz- und Online-Seminar statt
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Es ist wie überall, es gibt zurzeit keine starren Fristen der Fort- und Weiterbildung der Trainer/Ausbilder. Der Maßstab ist der Gleiche wie für Prüfer, wenn eine Person regelmäßig und das mehrmals im Monat/Quartal prüft oder schult, kann die Fortbildung alle 2 bzw. 3 Jahren erfolgen. Dies ist aber nur eine Empfehlung. Es sind hierzu die entsprechenden UVV/Grundsätze der BG zu beachten!
Nein, nur die Krantypen in den man selber die Bedien-/Fahrberechtigung und Erfahrung hat! Ergänzend sind immer die Forderungen des Ausbildungsgrundsatzes der DGUV zu beachten und einzuhalten!
Wenn Ihnen Ihr Unternehmen bescheinigt, dass Sie mal eine Kranbedienerschulung erfolgreich abgeschlossen haben und zusätzlich, dass Sie regelmäßig und zeitnah Umgang/Bedienung mit den Krananlagen hatten, ist die Teilnahme kein Problem. Diese Voraussetzung und Eignung kann Ihnen das Unternehmen nach sorgfältiger Prüfung ausstellen.
Als Ausbilder für Krane kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Krane hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Geräteproduktsicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut ist und mindestens folgende Anforderungen erfüllt: Mindestalter 24 Jahre & erfolgreiche Ausbildung zum Kranführer
Der Unfallversicherungsträger/DGUV schreibt ja in seinem Regelwerk (Ausbildungsgrundsatz), dass auch Personen mit einer vierjährigen Tätigkeit in gleichwertiger Funktion dies auch sicherstellen können. So liegt es nun im Auswahlverfahren des AG, wer ausbilden kann. Er muss sicherstellen, dass diese Person in der Lage ist, methodisch, didaktisch und fachlich eine geforderte Schulung inkl. Sozialkompetenz umsetzen kann!

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