Beauftragte Person als Hilfeleistende bei der Befreiung eingeschlossener Personen aus Aufzugsanlagen (BetrSichV § 12 (1))

07-20: Hilfeleistende Person Aufzug
Schulung für die Befreiung von Personen in Theorie und Praxis

Theorie

  • Bauarten von Aufzügen
  • Aufgaben, Pflichten und Verantwortung des Betreibers und des Aufzugswärters
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen gegen die Gefahren durch:
    • Absturz
    • Versagen der Türverschlüsse
    • Absinken des Fahrkorbs
    • Durchfahren der Endhaltestellen
  • Verhalten bei Störungen des Aufzugs
  • Sachgerechtes Befreien eingeschlossener  Personen

Praxis:

  • Praktische Demonstrationen an Aufzugsanlagen
  • Übungen zur Personenbefreiung
Ziel
Sie lernen in diesem eintägigen Seminar die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse der Beauftragten Person (Hilfeleistende Person) für die Befreiung eingeschlossener Personen aus Aufzugsanlagen kennen. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen, um im Störungsfall eingeschlossene Personen im Sinne BetrSichV Anhang 1, Abs. 4.1 (d) in Verbindung mit der TRBS 3121 sicher zu befreien.
Zielgruppe
Haustechnisches Fachpersonal, Hausmeister aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen, Führungspersonal Haustechnik, beauftragte Beschäftigte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung nach BetrSichV § 12 (1) und TRBS 3121 Kapitel 3.4
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Für den Teilnehmer, der als Beauftragte Person nach TRBS 3121 Kapitel 3.4 bestellt werden soll, ist eine zusätzliche Einweisung vor Ort erforderlich. Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen. "Aufzugswärter" - neuer Begriff: "Beauftragte Person für den sicheren Betrieb" nach BetrSichV § 12 (1) wird über das Seminar-Nr. 05-511 "Sicherer Betrieb von Aufzugsanlagen" vermittelt!
FAQ
Soll - aber nicht muss! Es ist nicht gesetzlich festgelegt, dass man eine SU machen muss! Nach Rücksprache mit SGS ist eine Auffrischung einmal im Jahr zu empfehlen. Diese Auffrischung sollte dann eine Art Unterweisung (0,5 Tage) vor Ort an den eigenen Aufzügen sein. Der Betreiber der Anlagen muss also (anhand der Gefährdungsbeurteilung) selbst eine Regelmäßigkeit festlegen!
Dieses Seminar ist nur für die Mitarbeiter gedacht, die den Betreiber/Unternehmer bei der Befreiung von Personen als die sogenannten Hilfeleistenden Personen abbildet.

Buchung
p.P.

Beginn Ende Dauer Tagungsort Preis zzgl. MwSt.
2025
14.04.2025 08:30 Uhr 14.04.2025 16:00 Uhr 1 Tag 66280 Sulzbach 415,00 €
02.07.2025 08:30 Uhr 02.07.2025 16:00 Uhr 1 Tag 45525 Hattingen 415,00 €
06.10.2025 08:30 Uhr 06.10.2025 16:00 Uhr 1 Tag 66280 Sulzbach 415,00 €

Seminare mit Durchführungsgarantie
Mit diesem Symbol gekennzeichnete Termine finden definitiv statt. Somit besteht für Sie absolute Planungssicherheit bzgl. Termin & Ort. Aufgrund der hohen Nachfrage bei diesen Seminaren empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Buchung. 
Last-Minute-Rabatt
Early-Bird-Rabatt
Die so gekennzeichneten Seminare werden als Webinar durchgeführt.
Dieser Termin findet als Präsenz- und Online-Seminar statt
Jetzt buchen!
Dieser Termin findet als Präsenz- und Online-Seminar statt
Neuer Termin
Soll - aber nicht muss! Es ist nicht gesetzlich festgelegt, dass man eine SU machen muss! Nach Rücksprache mit SGS ist eine Auffrischung einmal im Jahr zu empfehlen. Diese Auffrischung sollte dann eine Art Unterweisung (0,5 Tage) vor Ort an den eigenen Aufzügen sein. Der Betreiber der Anlagen muss also (anhand der Gefährdungsbeurteilung) selbst eine Regelmäßigkeit festlegen!
Dieses Seminar ist nur für die Mitarbeiter gedacht, die den Betreiber/Unternehmer bei der Befreiung von Personen als die sogenannten Hilfeleistenden Personen abbildet.

Inhouse-Seminare

Alle unsere Seminare lassen sich auch in Ihrem Unternehmen durchführen. Gerne stimmen wir diese individuell mit Ihnen ab.


Inhouse-Lösung anfragen