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Beauftragte Person für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen

05-511: Wartung Aufzüge
Beaufsichtigung, Wartung und Instandhaltung
  • Gesetzliche Grundlagen
    • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121
    • DGUV Information 209-053 „Tätigkeiten an Aufzugsanlagen“
    • Aufzugsrichtlinie / Maschinenrichtlinie
    • Pflichten von Aufzugsbetreiber und Aufzugswärter
    • Personenaufzüge / Lastenaufzüge
  • Technische Grundlagen
    • DIN EN 13015: Instandhaltung von Aufzügen
    • Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen EN 81
  • Ausführungsarten von Personenaufzügen
    • Treibscheibenaufzug
    • Direkter und indirekter hydraulischer Aufzug
  • Besondere Bauteile an den verschiedenen AZ-Arten (Mechanische Sicherheitseinrichtungen)
    • Treibscheibe
    • Bremse
    • Geschwindigkeitsbegrenzer
    • Fangvorrichtung etc.
  • Sicherheitsbauteile mit Sicherheitsschalter und ihre Funktionen (Elektrische Sicherheitseinrichtungen)
    • Türverriegelungen, Puffer
    • Oberer / Unterer Endschalter etc.
  • Unfallgefahren bei Aufzügen
  • Aufgaben der beauftragten Person (Aufzugswärter)
    • Begutachtung auf sichtbare Mängel bei direkten und indirekten hydraulischen Aufzügen
  • Praktische Übungen
Ziel
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die zugehörige TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen, stellt wesentliche Anforderungen an den Betreiber von Aufzugsanlagen, z. B. zum Beaufsichtigen, zum Warten und Instandhalten. So werden sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die im Hinblick auf die sichere Verwendung von Aufzugsanlagen zu berücksichtigen sind, detailliert beschrieben. Unser 2,5-tägiges Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Grundlagen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bei der Errichtung und dem Betrieb von Aufzugsanlagen. Es erklärt die technischen Grundlagen der Ausführung von Aufzugsanlagen und deren Sicherheitseinrichtungen. Des Weiteren werden Unfallgefahren beim Betrieb von Aufzugsanlagen beschrieben und erklärt, wie Unfälle und Schäden vermieden werden können. Es wird beschrieben, wie, wann und wie oft Wartungen an Aufzugsanlagen durchgeführt werden sollen. Anhand einer praktischen Übung erfahren Sie, wie beauftragte Personen die Funktionen des Aufzugswärters zur Beaufsichtigung und Kontrolle von Aufzügen und die Befreiung eingeschlossener Personen wahrnehmen können.
Zielgruppe
Instandhalter, Haustechniker, Wartungspersonal
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Das Seminar erfüllt die Forderungen nach BetrSichV Anhang 1 Punkt 4 und nach Qualifikation der Personen für die Durchführung der Funktionsprüfungen an Aufzügen. Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.
FAQ
Fachkunde ist nie unbegrenzt gültig; sie orientiert sich immer an dem zeitnahen Einsatz und der Auffrischung zu den zu wartenden/prüfenden Arbeitsmitteln, wenn sich deren technischer Stand verändert oder das Regelwerk dazu sich verändert. D.h. folgende Regelwerke müssen immer im Blick gehalten werden: BetrSichV und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen)
Wenn es um die Betreuung wie Beaufsichtigung, Wartung und ggf. Instandsetzungen geht, also ein größeres Wissensspektrum, dann die 05-511. Wenn es nur um die MA als hilfeleistende Person gehen soll, dann die 07-20.

Buchung
p.P.

Beginn Ende Dauer Tagungsort Preis zzgl. MwSt.
2025
26.05.2025 08:30 Uhr
28.05.2025 12:30 Uhr
2,5 Tage
66280 Sulzbach
1.095,00 €
16.06.2025 08:30 Uhr
18.06.2025 12:30 Uhr
2,5 Tage
45525 Hattingen
1.095,00 €
16.09.2025 08:30 Uhr
18.09.2025 12:30 Uhr
2,5 Tage
65719 Hofheim
1.095,00 €
21.10.2025 08:30 Uhr
23.10.2025 12:30 Uhr
2,5 Tage
72622 Nürtingen
1.095,00 €
24.11.2025 08:30 Uhr
26.11.2025 12:30 Uhr
2,5 Tage
50321 Brühl
1.095,00 €

Seminare mit Durchführungsgarantie
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Die so gekennzeichneten Seminare werden als Webinar durchgeführt.
Dieser Termin findet als Präsenz- und Online-Seminar statt
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Fachkunde ist nie unbegrenzt gültig; sie orientiert sich immer an dem zeitnahen Einsatz und der Auffrischung zu den zu wartenden/prüfenden Arbeitsmitteln, wenn sich deren technischer Stand verändert oder das Regelwerk dazu sich verändert. D.h. folgende Regelwerke müssen immer im Blick gehalten werden: BetrSichV und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen)
Wenn es um die Betreuung wie Beaufsichtigung, Wartung und ggf. Instandsetzungen geht, also ein größeres Wissensspektrum, dann die 05-511. Wenn es nur um die MA als hilfeleistende Person gehen soll, dann die 07-20.

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