Befähigte Person zur Prüfung von Sportgeräten und Sportstätten

Seminar Nr.: 03-287
Sie sind in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise und die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten, vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten bzw. übertragen.
Das Seminar schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
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p.P.
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