05.11.24

Blog_Bericht_NIS-2_Richtlinie

Bericht über die NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) wurde als Nachfolger der NIS-Richtlinie verabschiedet, um die Cybersicherheit in der EU weiter zu stärken. Sie trat am 27. Dezember 2022 in Kraft und bringt für viele Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich.

Wer ist betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren, wie Energie, Gesundheit, Transport, Wasserwirtschaft, digitale Infrastruktur und Finanzwesen. Neu ist, dass sowohl „wesentliche“ als auch „wichtige“ Einrichtungen erfasst werden, was den Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich erweitert. Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe betroffen, wenn sie in diesen Sektoren tätig sind.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu stärken. Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, darunter Risikoanalysen, Erkennung und Abwehr von Vorfällen sowie regelmäßige Audits, um die Cybersicherheit aufrechtzuerhalten. Auch die Meldung von Sicherheitsvorfällen wird verschärft, und Vorfälle müssen unverzüglich an die Behörden gemeldet werden.

Was müssen Unternehmen tun?
  • Sicherheitsmaßnahmen verschärfen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme ergreifen.
  • Vorfallmeldungen: Cybersicherheitsvorfälle müssen innerhalb strenger Fristen gemeldet werden.
  • Sanktionen: Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen.

Warum ist das wichtig?
Die NIS-2-Richtlinie reagiert auf die zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe. Sie soll sicherstellen, dass kritische Infrastrukturen in der EU geschützt sind, und fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden. Langfristig trägt die Richtlinie zur Sicherheitsstrategie der EU bei und schützt sowohl Unternehmen als auch Bürger vor den Folgen von Cybervorfällen.

Mehr zur NIS-2-Richtlinie und zu passenden Seminaren erfahren Sie unter:
https://www.tuev-seminare.de/nis-2-richtlinie-praktische-anwendung-und-umsetzung/7096984

Haben Sie noch Fragen?
Dann melden Sie sich einfach bei unserem Fachbereichsleiter Herr Christoph Six!
E-Mail: Christoph.Six@tuev-seminare.de
Telefon: 0 68 97 / 5 06 - 5 13