Brandschutzbeauftragter (TÜV) - Modul 1

06-01: Brandschutz-BA 1
  • Allgemeine Grundlagen
    • Vorschriften, Bestimmungen, Regelwerke, Normen, EU, DGUV, Sachversicherer
    • Betriebliche Umsetzung der Brandschutzverantwortung
    • Ziele des Brandschutzes
    • Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
    • Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
    • Grundlagen der Verbrennungs- und Löschlehre
  • Baulicher Brandschutz
    • Bauliche Anlagen: Innenausbau, Einrichtung
    • Besondere Nutzungen
    • Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche, Anlagen und Einrichtungen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
    • Löschwasserversorgung und Entnahme aus Hydranten
    • Löschwasserrückhaltung
    • Maßnahmen beim Ausfall sicherheitstechnischer Anlagen
    • Wandhydranten und Löschwasserleitungen
  • Organisatorischer Brandschutz
    • Brandrisikoermittlung
    • Besondere Gefährdungen bei Instandhaltungsarbeiten, Heißarbeiten und Einsatz von Fremdfirmen
    • Gefährdung von Personen auf Grund Anzahl, Verteilung im Gebäude und eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit
    • Brandgefahren durch elektrische Anlagen
    • Einweisung und Unterweisung
    • Trag- und fahrbare Feuerlöscher
    • Instandhaltung und Prüfungen
  • Löschübungen mit tragbaren Feuerlöschern (je nach Witterung)
  • Zwischenprüfung
Ziel
Zur Prävention von Brandereignissen fordern unterschiedliche Regelwerke die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. In unserer modularen Seminarreihe orientieren wir uns an den Vorgaben / Empfehlungen der VdS-Richtlinie 3111, vfdb-Richtlinie 12-09/01:2021-12 (04) sowie der textgleichen DGUV Information 205-003. Diese legen die Mindestanforderungen an die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest und geben Ihnen Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation. In diesem Lehrgang erhalten Sie in Übereinstimmung mit den o. g. Regelwerken / Richtlinien die grundlegenden Kenntnisse für Ihre spätere Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter.
Zielgruppe
Fachkundige Personen, die die genannten Aufgaben übernehmen sollen
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach Teilnahme an beiden Modulen und bestandener Abschlussprüfung am Ende von Modul 2 erhalten Sie das Zertifikat als "Brandschutzbeauftragter (TÜV)".
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten. Bei gleichzeitiger Buchung der Lehrgänge Brandschutzbeauftragter Modul 1 und 2 erhalten Sie den Kombipreis von 2.395,00 € zzgl. MwSt. (2.850,05 € inkl. MwSt.).
Hinweise
Dieser Lehrgang (Modul 1) ist Voraussetzung für die Teilnahme an Modul 2.
Weiterführende Kurse
Brandschutzbeauftragter (TÜV) - Modul 2 Link

Lehrgang mit Abschlussprüfung und Zertifikat

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FAQ
Da es in Deutschland kein zentrales Brandschutgesetz gibt, findet man die Forderung verteilt auf diverse Regelwerke: Z.B. Verkaufsstättenverordnung (§ 26 Abs. 2 „Verantwortliche Personen der Muster-Verkaufsstätten-Verordnung (MvkVO 2008-06) die Bestellung eines BSB gefordert. Diese Verpflichtung besteht für Verkaufsstätten mit einer Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m.) oder die Muster-Industriebaurichtlinie, Musterbauordnungen der Länder oder auch die Sonderbauordnung, die z.B. für Altenpflegeeinrichtungen gilt.
In der vfdb - Richtlinie 12/09-01 zur Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
Ja, gemäß der vfdb-Richtlinie müssen sich Brandschutzbeauftragte in 3 Jahren mindestens 16 UE weiterbilden. Wir bieten hier eine Tagesveranstaltung 03-91 "Neues im Brandschutz" an, die inhaltlich jedes Jahr aktualisiert wird und jeweils 8 UE abdeckt. Gerne kann auch als Alternative unsere Fachtagung Brandschutz (57-06) gebucht werden. Achtung! Die vfdb-Richtlinie ist kein Gesetz. Sie hat als anerkannte Regel der Technik den Charakter einer dringenden Empfehlung.

Buchung
p.P.

Beginn Ende Dauer Tagungsort Preis zzgl. MwSt.
2025
13.01.2025 08:30 Uhr 16.01.2025 16:00 Uhr 4 Tage 45525 Hattingen 1.295,00 €
03.02.2025 08:30 Uhr 06.02.2025 16:00 Uhr 4 Tage 66280 Sulzbach 1.295,00 €
24.03.2025 08:30 Uhr 27.03.2025 16:00 Uhr 4 Tage 90449 Nürnberg 1.295,00 €
23.06.2025 08:30 Uhr 26.06.2025 16:00 Uhr 4 Tage 12159 Berlin 1.295,00 €
07.07.2025 08:30 Uhr 10.07.2025 16:00 Uhr 4 Tage 22177 Hamburg 1.295,00 €
18.08.2025 08:30 Uhr 21.08.2025 16:00 Uhr 4 Tage 66280 Sulzbach 1.295,00 €
17.11.2025 08:30 Uhr 20.11.2025 16:00 Uhr 4 Tage 90449 Nürnberg 1.295,00 €
13.10.2025 08:30 Uhr 16.10.2025 16:00 Uhr 4 Tage 66280 Sulzbach 1.295,00 €

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Da es in Deutschland kein zentrales Brandschutgesetz gibt, findet man die Forderung verteilt auf diverse Regelwerke: Z.B. Verkaufsstättenverordnung (§ 26 Abs. 2 „Verantwortliche Personen der Muster-Verkaufsstätten-Verordnung (MvkVO 2008-06) die Bestellung eines BSB gefordert. Diese Verpflichtung besteht für Verkaufsstätten mit einer Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m.) oder die Muster-Industriebaurichtlinie, Musterbauordnungen der Länder oder auch die Sonderbauordnung, die z.B. für Altenpflegeeinrichtungen gilt.
In der vfdb - Richtlinie 12/09-01 zur Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
Ja, gemäß der vfdb-Richtlinie müssen sich Brandschutzbeauftragte in 3 Jahren mindestens 16 UE weiterbilden. Wir bieten hier eine Tagesveranstaltung 03-91 "Neues im Brandschutz" an, die inhaltlich jedes Jahr aktualisiert wird und jeweils 8 UE abdeckt. Gerne kann auch als Alternative unsere Fachtagung Brandschutz (57-06) gebucht werden. Achtung! Die vfdb-Richtlinie ist kein Gesetz. Sie hat als anerkannte Regel der Technik den Charakter einer dringenden Empfehlung.

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