Brandschutztüren und Feststellanlagen

06-28: BS-Türen und Feststellanlagen
Wiederkehrende Überprüfungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Landesbauordnung (LBO)

1. Tag - Brandschutztüren (Seminar-Nr. 06-29)

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Begriffe, bauaufsichtliche Zulassung (alt) und Anwendung von Brandschutztüren
    • Türartensysteme, Glas und andere Sichtfenster in Brand- / Rauchschutztüren und Brandschutztoren, Baustoffe der Brand- / Rauchschutztüren
  • Zulassungsbescheid, Einbauvorschriften und Prüfzeichen
  • DIN EN 16034 (Auszüge), Verfahren CE-Kennzeichnung / Klassifizierung nach EN 13501-2, Hinweise zum Einbau von Brandschutztüren nach Herstellerangaben
  • Pflichten des Betreibers nach GEFMA 190 im FM
    • Festlegung des Prüfpersonals und der Prüffristen (nach § 3 ArbStättV / § 3 BetrSichV)
  • Instandhaltung von Brandschutztüren
  • Austausch und Entsorgung von alten Türen und Toren
  • Wiederkehrende Prüfung
    • Planung, Vorbereitung, Durchführung und erforderliche Dokumentation

2. Tag - Feststelleinrichtungen (Seminar-Nr. 06-30)

  • Funktionsweise und Anwendungsgrenzen der Bestandteile der Feststellanlage
  • DIN 14677 "Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen"
  • Richtlinien für Feststellanlagen und die entsprechenden Anforderungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
  • DIN EN 14637 "Schlösser- und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer- / Rauchschutztüren"
  • Herstellerspezifische Systeme
  • Abschlussprüfung
Ziel
Sie erwerben in diesem zweitägigen Seminar die Fachkenntnisse, die Sie befähigen, den ordnungsgemäßen, technischen sowie einwandfreien Betriebszustand vorhandener Brandschutztüren und Feststellanlagen zu beurteilen und die geforderten Funktionsprüfungen durchzuführen.
Zielgruppe
Haustechnisches Fachpersonal, Führungspersonal Haustechnik, Instandhalter, Brandschutzbeauftragte, Planer, Hausmeister
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den TÜV-Kompetenznachweis für das Prüfen von Brandschutztüren und Feststellanlagen.
Leistungen
Im Preis sind die Prüfungsgebühr, Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Die Seminartage können auch einzeln gebucht werden. Für die Einzelbuchung verwenden Sie bitte die entsprechende Seminarnummer. Die Befähigung gilt nicht für Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen! Der TÜV-Kompetenznachweis als Fachkraft für Feststellanlagen ist alle 5 Jahre zu aktualisieren.
Ähnliche Seminare
Brandschutztüren und Feststellanlagen Link

Webinar über die wiederkehrende Überprüfungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Landesbauordnung (LBO)

FAQ
Der TÜV-Kompetenznachweis als Fachkraft für Feststellanlagen ist alle 5 Jahre zu aktualisieren.