Der Gebäudetechniker als elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

04-126: EUP Gebäudetechnik
Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10 und VDE 0105-100 Abs. 3.2.5
  • Gesetzliche und normative elektrotechnische Grundlagen
    • Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
    • Der Weg zur EUP: Auswahl, Qualifikation, Einweisung, Beauftragung (DIN VDE 1000-10)
  • Zulässige Tätigkeiten der EUP
    • Betreten abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
    • Quittieren von Schutzeinrichtungen (Leitungsschutzschalter, Motorschutzschalter, RCD etc.)
    • Austausch von Wechselelementen (Schmelzsicherungen, Leuchtmittel etc.)
    • Prüfen ortsveränderlicher Betriebsmittel
  • Die Gefahren des elektrischen Stroms
    • Gesundheitsschädigende Wirkung
    • Maßnahmen zur Ersten Hilfe und Rettungskette bei elektrotechnischen Unfällen
    • Unfallgeschehen: Körperdurchströmung, Lichtbögen, Sekundärunfälle
    • Die fünf Sicherheitsregeln
  • Betriebsmittel (Arbeitsmittel) im Bereich der EUP
    • Aufbau und Funktion wichtiger elektrotechnischer Betriebsmittel (Arbeitsmittel)
    • Schutzmaßnahmen
    • Sicherungen und Schutzschalter
    • Wechseln von Schmelzsicherungseinsätzen (D0, D)
    • Anfertigen / Reparieren von Verlängerungsanschlussleitungen
    • Leuchtmittel in Gebäuden
    • Auswechseln von Leuchtmitteln (230 V)
    • Niederspannungsverteilung in Gebäuden
    • Auswahl elektrischer Arbeitsmittel
    • Elektrische Anlagen an Gebäuden (Aufzüge, Klima, Lüftung, IT, Mobilfunk, Photovoltaik)
  • Lernerfolgskontrolle
Ziel
In diesem Seminar lernen Sie die gesetzlichen und normativen elektrotechnischen Grundlagen und die Gefahren des elektrischen Stroms kennen, denen Sie in elektrischen Anlagen ausgesetzt sind. Wir erläutern Ihnen die Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen auf Basis von DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100. Sie werden mit den üblichen elektrotechnischen Anlagen im Gebäudebereich vertraut gemacht und lernen die elektrotechnischen Betriebsmittel (Arbeitsmittel) kennen. Dieses Seminar ermöglicht es Ihnen, abgeschlossene elektrische Betriebsräume zu betreten und im Rahmen dieser Qualifikation mögliche Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen.
Zielgruppe
Hausmeister, Hausverwalter, Mitarbeiter der Haus- und Gebäudetechnik, elektrotechnische Laien
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Zu diesem Thema verweisen wir auch auf die Seminare mit der Nummer 04-127 "Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)" und 04-185 "Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) in der Instandhaltung". Dieses Seminar ist ein Teil unserer Lehrgangsreihe Haustechnik A, B und C mit weiteren für Sie interessanten Themen.
FAQ
Im gegensatz zum Seminar 04-127 werden die TN hierbei in die Lage versetzt eine Elektrofachkraft praktisch zu unterstützen. Dieses Seminar beinhaltet somit auch einen Praxisteil, in welchem beispielsweise ein Verlängerungsanschlusskabel angefertigt wird und technisch vor Inbetriebnahme auch überprüft wird. = Erweiterung der möglichen Tätigkeiten zu gelegentlich Handhaben und Bedienen.
Antwort von Herrn Neu: Wenn der MA regelmäßig praktisch tätig ist, reicht eine Schulung zum "Erhalt der Befähigung" alle 3-4 Jahre aus. Werden praktische Tätigkeiten eher selten ausgeführt, sollte die Schulung alle 2-3 Jahre wiederholt werden. Die Forderung nach Schulung steht in der neuen BetrSichV §2 Absatz 5, letzter Satz: "[…] Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten […]"
Nein, nach DGUV Vorschrift 1 §4 ist lediglich eine regelmäßige, jährlich verbindlich zu besuchende Unterweisung, verpflichtend.

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p.P.

Beginn Ende Dauer Tagungsort Preis zzgl. MwSt.
2024
06.11.2024 08:30 Uhr 07.11.2024 16:00 Uhr 2 Tage 45525 Hattingen 745,00 €

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Dieser Termin findet als Präsenz- und Online-Seminar statt
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Im gegensatz zum Seminar 04-127 werden die TN hierbei in die Lage versetzt eine Elektrofachkraft praktisch zu unterstützen. Dieses Seminar beinhaltet somit auch einen Praxisteil, in welchem beispielsweise ein Verlängerungsanschlusskabel angefertigt wird und technisch vor Inbetriebnahme auch überprüft wird. = Erweiterung der möglichen Tätigkeiten zu gelegentlich Handhaben und Bedienen.
Antwort von Herrn Neu: Wenn der MA regelmäßig praktisch tätig ist, reicht eine Schulung zum "Erhalt der Befähigung" alle 3-4 Jahre aus. Werden praktische Tätigkeiten eher selten ausgeführt, sollte die Schulung alle 2-3 Jahre wiederholt werden. Die Forderung nach Schulung steht in der neuen BetrSichV §2 Absatz 5, letzter Satz: "[…] Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten […]"
Nein, nach DGUV Vorschrift 1 §4 ist lediglich eine regelmäßige, jährlich verbindlich zu besuchende Unterweisung, verpflichtend.

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