Die wichtigsten VDE-Bestimmungen für die betriebliche Praxis von Elektrofachkräften

04-10: VDE-Bestimmungen
mit Fach- und Führungsverantwortung, Anlagenverantwortlichen und zur Prüfung befähigten Personen
  • Überblick über Gesetze, Vorschriften, Richtlinien
  • Einführung in das Regelwerk der DIN VDE-Bestimmungen
  • Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 Volt, Netzformen nach VDE 0100-100, Schutz gegen elektrischen Schlag VDE 0100-410
  • DIN VDE 0298, Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen
  • DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1), Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Netztrenneinrichtung, Not-Aus-Einrichtungen etc.
  • Prüfungen an elektrischen Anlagen:
    • Erstprüfung nach VDE 0100-600
    • Wiederkehrende Prüfung nach VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3
    • Sonstige Prüfungen nach DGUV Vorschriften, Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Hinweise auf Prüfungen nach Maschinenrichtlinie
  • DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel mit Durchführungsanweisung
  • DIN VDE 0105-100
    • Harmonisierter Teil EN 50110-1
    • Nationaler Anhang EN 50110-2
  • Zur Prüfung befähigte Personen, Anlagenbetreiber / Anlagenverantwortliche / Arbeitsverantwortliche
  • Betriebliche Organisation im Elektrobereich
  • Spezialausbildung: Arbeiten unter Spannung
  • Schalten in MS-Anlagen
Ziel
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Regelwerke, die Sie zur fach- und sachgerechten Umsetzung der aktuell gültigen Normen und Verordnungen benötigen.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Arbeitsverantwortliche, Anlagenverantwortliche, zur Prüfung befähigte Personen, verantwortliche Elektrofachkräfte, Anlagenbetreiber
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und umfangreiche Teilnehmerunterlagen enthalten.
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FAQ
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick über die Regelwerke, welcher zur fach- und sachgerechten Umsetzung der aktuell gültigen Normen und Verordnungen erforderlich sind. Es gilt zu beachten, dass hierbei lediglich ein allgemeiner Überblick über das Regelwerk erzielt wird und nicht etwa alle erforderlichen anerkannten Regeln der Technik detailliert durchgenommen werden können. Im Seminar werden die entsprechende weiterführenden Seminare, die zu den einzelnen Themen ins Detail gehen, genannt.
Nein. Laut Arbeitsschutzgesetz §5.3 ergeben sich Gefährdungen insbesondere durch: 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Es werden zwei Arten von Unterweisungen/Schulungen gefordert; „allgemeine“ und „spezielle“. Die „allgemeinen“ Unterweisungen/Schulungen beziehen sich auf die „Unterweisung“ der Beschäftigten. Diese ergeben sich u.a. aus Arbeitsschutzgesetz §12, Betriebssicherheitsverordnung §12.1 und DGUV Vorschrift 1 §4.1. Damit sind insbesondere Unterweisungen gemeint, die sich auf Gefährdungen und Belastungen sowie Schutzmaßnahmen zu deren Verhütung beziehen. Diese Unterweisungen haben regelmäßig, mindestens jedoch ein Mal pro Jahr zu erfolgen. Als Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte bietet es sich an, regelmäßig Unterweisungen nach DGUV Information 203-002 durchzuführen „Sicherheitslehrbrief für Elektrofachkräfte“. Die Inhalte orientieren sich dabei an der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Die „speziellen“ Unterweisungen/Schulungen beziehen sich auf die „Qualifikation“ der Beschäftigten. Diese ergeben sich u.a. aus der BetrSichV §2 Abs.5 letzter Satz, der DIN VDE 1000-10 Kapitel 5.2. und der DGUV Vorschrift 3 §2.3. Für Schulungen zum Erhalt der Qualifikation gibt es jedoch keine festgelegten Zeitvorgaben. Lediglich im Bereich der Sachkundigen beträgt diese 3 Jahre, bei Fachkundigen für „Arbeiten unter Spannung“ max. 4 Jahre. Schulungen zum Erhalt der Qualifikation sind z.B. die Schulungen der Reihe DIN VDE 0100 bzw. DIN VDE 0113 (Errichten von elektrischen Anlagen….) Hier geht es darum, die Beschäftigten auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Unsere Empfehlung lautet: Wenn Beschäftigte regelmäßig praktisch tätig sind reicht eine Schulung zum "Erhalt der Qualifikation" alle 3-4 Jahre aus. Werden praktische Tätigkeiten eher selten ausgeführt sollte eine Schulung alle 2-3 Jahre wiederholt werden. (ggf. verkürzte Form)