Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

04-127: EUP Industrie
Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 Abs. 3.2.5
  • Gesetzliche und normative elektrotechnische Grundlagen
  • Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
  • Mögliche Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen
  • Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stroms
  • Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei elektrotechnischen Unfällen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion wichtiger elektrotechnischer Betriebsmittel (Arbeitsmittel)
  • Schutzmaßnahmen
  • Leuchtmittel
  • Kabel und Leitungen
  • Aufbau von Schaltanlagen und Schaltschränken
  • Lernerfolgskontrolle
Ziel
Sie lernen die elektrotechnischen Grundlagen und die Gefahren des elektrischen Stroms kennen, denen Sie in elektrischen Anlagen ausgesetzt sind. Wir erklären Ihnen die Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen auf Basis von DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100. Wir machen Sie vertraut mit den üblichen Schaltanlagen und Schaltschränken und Sie lernen die elektrotechnischen Betriebsmittel (Arbeitsmittel) kennen. Des Weiteren behandeln wir praxisnah und anschaulich den Umgang mit Werkzeugen, Prüf- und Messgeräten. Dieses Seminar ermöglicht es Ihnen, abgeschlossene elektrische Betriebsräume zu betreten.
Zielgruppe
elektrotechnische Laien, Produktionsmitarbeiter
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Zu diesem Thema verweisen wir auch auf die Seminare mit der Nummer 04-126 "Der Gebäudetechniker als elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)" und 04-185 "Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) in der Instandhaltung".
Ähnliche Seminare
Webinar: Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) Link

Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100 Abs. 3.2.5

Weiterführende Kurse
Elektrotechnisch unterwiesene Person im Prüfteam Link

Qualifikation als zur Prüfung befähigte elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) im Prüfteam

FAQ
Bis ca. 2009 gab es diese im Rahmen der damaligen BGG 944. Heute ist die VEFK für Inhalt und Umsetzung der EUP-Ausbildung im Betrieb verantwortlich. Wir halten uns mit der angebotenen Ausbildung an die anerkannten Regeln der Technik und haben die später durchzuführenden Tätigkeiten: hier "gelegentliches Handhaben und Bedienen" im Fokus.
Antwort von Herrn Neu: Wenn der MA regelmäßig praktisch tätig ist, reicht eine Schulung zum "Erhalt der Befähigung" alle 3-4 Jahre aus. Werden praktische Tätigkeiten eher selten ausgeführt, sollte die Schulung alle 2-3 Jahre wiederholt werden. Die Forderung nach Schulung steht in der neuen BetrSichV §2 Absatz 5, letzter Satz: "[…] Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten […]" Seminar 04-08
Grundsätzlich gilt: „Gibt es eine elektrische Gefährdung, wird auch eine elektrotechnische Qualifikation benötigt“ Die Grundlage für den Einsatz von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (in Folge EuP) befindet sich in der DGUV Vorschrift 3 §3 Grundsätze Abs.1. Dort heißt es, dass Arbeiten im Elektrobereich nur durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen (siehe auch die Durchführungsanweisung zu §3.1) Unter „Leitung und Aufsicht“ bedeutet; eine Elektrofachkraft ist für das Tun einer EuP verantwortlich.
Der Weg zur EuP sieht folgendermaßen aus: 1.Ein (zuverlässiger) Mitarbeiter wird von seinem Betrieb ausgewählt. Die betriebliche VEFK unterstützt hierbei. 2.Der Mitarbeiter besucht eine ein- oder zweitägige Schulungsmaßnahme, je nach Aufgabenumfang. 3.Der Mitarbeiter bekommt eine örtliche Einweisung im eigenen Betrieb, durch eine Elektrofachkraft