Erst- und Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Geräten

04-51: Prüfung E-Anlagen u. Geräte
Praxislehrgang zur Qualifikation nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 2 Abs. 6

Fachliche Grundlagen für die Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person (1. - 2. Tag)

  • EU-Recht, Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter
  • Übertragung von Unternehmerpflichten auf die befähigte Person und Anforderungsprofil im Elektrobereich nach TRBS 1203 und BetrSichV
  • Prüffristen nach TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3
  • VDE 0105-100 - Betrieb elektrischer Anlagen (Abschnitt 5.3)
  • VDE 0100 - Bestimmungen für das Errichten von Niederspannungsanlagen
    • 100: Allgemeine Merkmale
    • Gruppe 400: Schutzmaßnahmen
    • Gruppe 500: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
    • Gruppe 600: Prüfungen (ortsfester Anlagen)
  • Aufbau von Prüfprotokollen für Erst- und Wiederholungsprüfungen
  • Übungen: Dokumentation von Messergebnissen in Prüfprotokollen          

Messpraktikum: Prüfung elektrischer Geräte nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 unter Berücksichtigung der VDE 0701 und der VDE 0702 (3. Tag)

  • Gerätearten, Betriebsarten, Schutzklassen, Schutzarten
  • Geänderte Prüfbedingungen für ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • Wiederkehrende Prüfung nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3
  • Prüfung nach Änderung, Instandsetzung und zu wiederkehrenden Zeitpunkten entsprechend VDE 0701 und VDE 0702
  • Prüffristen, Prüfumfang, Dokumentation
  • Erstellen von Messprotokollen, Dokumentation von Messergebnissen
  • Messpraktikum
    • Sichtkontrolle und Bedienung von Messgeräten
    • Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand
    • Ableit- und Ersatzableitstrom sowie Ersatzmessverfahren        

Prüfung, Messung und Inbetriebnahme an betrieblichen elektrischen Anlagen (4. - 5. Tag)

  • Messeinrichtungen für Messungen nach VDE 0100-600
  • Erstprüfungen und Prüfungen nach Änderung und Erweiterungen elektrischer Anlagen
  • Prüfungen durch zur Prüfung befähigte Personen / Sachverständige
  • Forderungen der Sachversicherer
  • Erarbeiten und Ausfüllen von Prüfprotokollen und Übergabeberichten als Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen
  • Abnahme von Fremdleistungen
Ziel
Die BetrSichV definiert im § 2 Abs. 6 den Begriff "Zur Prüfung befähigte Person" als eine Person, die zur Ausübung von Prüftätigkeiten neben der erforderlichen Berufsausbildung, Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit auch über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen muss. Neben der deutlichen Abgrenzung zu den alten Forderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203 definiert die BetrSichV im § 2 Abs. 5 den Begriff "fachkundig" neu und weist darauf hin, dass Fachkenntnisse explizit durch die Teilnahme an Schulungen auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Somit kann man dieses Seminar als eine Pflichtveranstaltung für alle mit der Prüfung von elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln beauftragten Personen im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung nach der neuen BetrSichV bezeichnen. Mit diesem Seminar wird sowohl die erforderliche Fachkunde zum Prüfen ortsveränderlicher als auch ortsfester Arbeitsmittel erworben.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Elektro-Instandhalter, Elektroplaner, elektrotechnisches Führungspersonal, verantwortliche Elektrofachkräfte, Anlagen- und Arbeitsverantwortliche
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Sie können zu diesem Praxislehrgang Ihre betriebseigenen Messgeräte mitbringen. Prüfungen und Messungen werden an betrieblichen Anlagen und an Simulatoren durchgeführt.
FAQ
Mit diesem Seminar erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Fachkunde zum Prüfen ortsveränderlicher als auch ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Nein, nicht automatisch. Mit dem Seminar erwerben die Teilnehmer die Fachkunde. Diese kann der Arbeitgeber nun als Grundlage zur schriftlichen Bestellung des entsprechenden Teilnehmers verwenden und diesen mit dieser Aufgabe ab sofort betrauen.
Nein. Vorgenommen werden dürfen ausschließlich die im Rahmen des Seminars vermittelten Prüfverfahren mit den zugehörigen Prüf- und Messmitteln (siehe zugehörigen Rahmenlehrplan) nach den dort vermittelten Gesetzen, Verordnungen, Normen und Richtlinien. Im Einzelfall prüfen wir gerne, ob der Teilnehmer auch für einen speziellen Anwendungsfall als zur Prüfung befähigte Person schriftlich bestellt werden kann.
Nein es ist keine Pflicht, aber es ist zu empfehlen eine Wiederholung durchzuführen. Das passende Seminar ist die 04-155 "Refresher: Erst- und Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Geräten".
eine Mischung aus ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen.