Zur Prüfung befähigte Person für besondere Flurförderzeuge wie E-Karren, Anhänger, Wagen und Schlepper

05-536: ZPbP besonderer Ffz
Erwerb der Sachkunde zum Prüfen nach DGUV Vorschrift 68 und anerkannten Regeln der Technik
Ziel
Sie als langjährige und erfahrene Person mit geeigneter Berufsausbildung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands dieser besonderen Flurförderzeuge (siehe Forderung der TRBS 1203) können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss dieses Tagesseminars eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung § 14 durchführen. Dieses eintägige Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen theoretischen Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfungen an o. g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Sach- und Fachkunde als Grundlage zur Bestellung. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Hinweise zum Ablauf und zur Dokumentation der Prüfungen.
05-536: ZPbP besonderer Ffz
  • Rechtliche Grundlagen, wie z. B. BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 68
  • Flurförderzeugarten nach DGUV Vorschrift 68
  • Technische Besonderheiten der E-Karren, Anhänger, Wagen, Schlepper oder ähnliche Bauvarianten nach Definition der DGUV Vorschrift 68
  • Wartung und Pflege nach Herstellervorgaben (Gebrauchsanweisungen)
  • Grundsätze der durchzuführenden Prüfung
  • Verantwortung, Auswahl und Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person
  • Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
  • Einweisung in die Prüfung von besonderen Flurförderzeugen
  • Prüfgrundlagen für besondere Flurförderzeuge
  • Beispiele zur Durchführung und Dokumentation von Prüfungen
Zielgruppe
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse
Hinweise
Zur Durchführung von elektrotechnischen Prüfungen an den Flurförderzeugen müssen die Voraussetzungen nach VDE 0105-100 erfüllt sein. Diese werden nicht in diesem Seminar vermittelt! Dieses Seminar ergänzt die vorhandene Sachkunde nach unserem Seminar-Nr. 05-504 "Zur Prüfung befähigte Person von Flurförderzeugen"! Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.

Buchung
p.P.

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