Arbeitsschutzkoordinator im Anlagen- und Maschinenbau

03-190: Arbeitsschutzkoordinator
Spezielle Fachkunde und Kompetenzvermittlung zur sicheren Montage und Demontage nach Forderung der BetrSichV § 13 und dem ArbSchG § 8
Ziel
Sie als Projektleiter oder Montageleiter, der Arbeiten aufeinander abstimmt, müssen für die Wahrnehmung der Aufgabe geeignet sein und über die erforderliche Fachkunde verfügen. Sie sollen besondere Gefahren, die während dieser Arbeiten durch eigenes Personal, aber auch durch die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen auftreten können, einschätzen, beurteilen und entsprechend bewerten können sowie erforderliche Maßnahmen ableiten. Mit diesem zweitägigen Seminar erwerben Sie die erforderliche Fachkunde, um diese Gefahrensituationen zu erkennen und kompetent Sicherheits- und Schutzmaßnahmen einzuleiten.
03-190: Arbeitsschutzkoordinator
  • Grundlagen Arbeitsschutz in Abgrenzung zum Baustellenrecht (Baustellenverordnung - BaustellV)
    • ArbSchG
    • BetrSichV und mitgeltende TRBS
    • ArbStättV und mitgeltende ASR
    • Regelwerk der DGUV zu Montagearbeiten
  • Grundlagen Gefährdungsbeurteilung
    • Hintergrund, Systematik, Struktur und inhaltliche Anforderungen
    • Praxisbeispiele bei Montagearbeiten im Anlagen- und Maschinenbau
  • Grundlagen des Vertragsrechts
    • Werk- und Dienstvertrag sowie AÜG
  • Exemplarische Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten (auch unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen)
    • Einsatz von notwendiger persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
    • Gefährdungen durch Absturz (Einsatz von Gerüsten und Leitern)
    • Gefährdungen durch Elektrizität (nur Grundlagen)
    • Möglicher Brand- und Explosionsschutz
    • Gefährdungen durch Tätigkeiten und Lagerung von Gefahrstoffen
    • Maßnahmen zur Sicherheit bei Vorarbeiten durch Abbruch- und Sanierungsarbeiten
    • Sicherer Transport von Bauteilen bzw. Anlagen
    • Sicherer und bestimmungsgemäßer Einsatz von Arbeitsmitteln
    • Schutzmaßnahmen bei entstehendem Lärm und Vibrationen
    • Erste Hilfe
Zielgruppe
Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Bereich De- und/oder Montage von Anlagen/Maschinen mit Verantwortung, Technische Leiter, Leiter Instandhaltung
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Hinweise
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gemäß DGUV Vorschrift 1, ArbSchG und BetrSichV sind u. a. Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als Koordinator. Beschäftigte aus dem Bereich Arbeitssicherheit (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sollten diese Tätigkeit nicht ausüben, da hier Weisungsrecht gegenüber Dritten erteilt werden kann.

Buchung
p.P.

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