Zur Prüfung befähigte Person von Schultafeln gemäß DGUV Information 202 021

05-531: ZPbP für Schultafeln
Vermittlung der erforderlichen Prüffachkunde
Ziel
Gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitsmittel wie bspw. eine Tafel, bei denen Gefährdungen durch schädigende Einflüsse bestehen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Der Umfang der Prüfung und die Prüffristen sind vom Schulträger anhand der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Ebenso sind die Anforderungen an die prüfende Person festzulegen. In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse aus Sicht des Unfallversicherungsträgers mit den anzuwendenden Prüfpunkten und der Form der Dokumentation.
05-531: ZPbP für Schultafeln
  • Gesetzliche Grundlagen / Vorschriftenlage zu
    • Klappschiebetafeln mit Wand- und / oder Bodenbefestigung
    • Pylonentafeln
    • Ortsbewegliche Tafeln
    • Interaktive Tafelsysteme (Whiteboards, Displays)
  • BetrSichV und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    • Sachkunde bzw. zur Prüfung befähigte Person
    • Grundlagen und Voraussetzungen
  • Prüfung auf Eignung und Sicherheit nach anerkannten Prüfstandards
    • Anforderungen an die Standsicherheit, Befestigung, Antriebe etc.
    • Sichtkontrolle vor der Benutzung durch die Lehrkraft
    • Dokumentation der Prüfung (Prüflisten, Kontrollbuch, Betriebsanweisungen)
    • Umgang mit fehlerhaften Tafelsystemen
  • Praktische Prüfungen an ausgewählten Exponaten
Zielgruppe
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll und über eine gewerblich technische Ausbildung oder vergleichbar verfügt, um auch die Hauptuntersuchung durchzuführen
Abschluss
TÜV-Kompetenznachweis
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Hauptuntersuchung Diese umfassende Prüfung durch eine befähigte Person (Sachkundige Person) beinhaltet ebenfalls eine Sichtprüfung, es findet aber eine weitergehende, detaillierte Begutachtung aller Bauteile statt. Die Durchführung dieser Tätigkeit erfordert eine entsprechende Sachkunde, die nur Mitarbeitende von Fachfirmen oder dafür ausgebildete Personen aufweisen. Bezüglich der Anforderungen für die Hauptuntersuchung verweisen wir auf die Fachliteratur sowie entsprechende Fortbildungen.

Buchung
p.P.

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