Rechtskonforme Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)

05-8123: Umsetzung des ÜAnlG
Rechtliche Bedeutung und Anwendung im betrieblichen Alltag
Ziel
Das Gesetz beschreibt die Errichtung, die Änderung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Es dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und anderer Personen zu gewährleisten, die sich im Gefahrenbereich einer überwachungsbedürftigen Anlage befinden. Wir zeigen Ihnen auf, welche Pflichten der Betreiber im Sinne dieser Gesetzgebung erfüllen muss.
05-8123: Umsetzung des ÜAnlG

Gesetzesinhalt "Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)"

  • Aktueller Stand der Technik und deren Bedeutung
  • Stellenwert der Gefährdungsbeurteilung
    • Erörterung von Beispielen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im ÜAnlG
  • Betriebstechnische Zusammenhänge
  • Prüffristen von überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Voraussetzung für befähigte Personen (TRBS 1203) zur Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Bedeutung des Begriffs Betriebsverbot
  • Umgang mit Mängeln an überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Was ist ein Anlagenkataster und welche Daten müssen dort vorhanden sein?
  • Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde
Zielgruppe
Betriebliche Fach- und Führungskräfte, die für das sichere Betreiben von Anlagen verantwortlich sind
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen den Unterschied zwischen einer prüfpflichtigen und einer überwachungsbedürftigen Anlage. Es ist als weiterführendes Seminar z. B. für befähigte Personen nach § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung zu empfehlen. Sie dürfen in diesem Seminar gerne eigene Beispiele und Fragestellungen mitbringen.

Buchung
p.P.

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