Beauftragte / Bestellte zur Prüfung befähigte Personen der oben genannten Arbeitsmittel
Beschäftigte, die gewerblich mit Flüssigkeitsstrahlern (Hochdruckreinigern) arbeiten müssen.
Betriebliche Fach- und Führungskräfte, die für das sichere Verwenden von Arbeitsmitteln verantwortlich sind
Betriebliche Fach- und Führungskräfte, die für die Überwachung / Kontrolle der wiederkehrenden oder außergewöhnlichen Prüfungen verantwortlich sind oder dies werden sollen
Betriebserfahrene Personen, die mit der Prüfung von PSA gegen Absturz betraut werden sollen sowie interessierte Mitarbeiter der Arbeitssicherheit
Betriebserfahrenes Fachpersonal mit einer technisch gewerblichen Ausbildung sowie Berufserfahrung mit dem zu prüfenden Objekt, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person von Brandschutztüren bestellt werden soll. Dies sind z. B. haustechnisches Fachpersonal, Hausmeister aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen, Führungspersonal Haustechnik, Instandhaltungsleiter
Betriebserfahrenes Fachpersonal mit einer technisch gewerblichen Ausbildung sowie Berufserfahrung mit dem zu prüfenden Objekt, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Türen, Toren und Fenstern bestellt werden soll.
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll.
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen bestellt werden soll.
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigten Person bestellt werden soll.
Brandschutzbeauftragte, Fach- und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Haustechniker, Mitarbeiter aus Behörden, Mitarbeiter in Unternehmen, Sicherheitsbeauftragte, Mitglieder von Feuerwehren, Mitarbeiter, die feuergefährliche Arbeiten ausführen bzw. als Brandwache eingesetzt werden, Führungskräfte, die feuergefährliche Arbeiten genehmigen
Elektrofachkräfte, Arbeitsverantwortliche, Anlagenverantwortliche, verantwortliche Elektrofachkräfte, zur Prüfung befähigte Personen, Instandhalter
Elektrofachkräfte, Elektro-Instandhalter, Elektroplaner, elektrotechnisches Führungspersonal, verantwortliche Elektrofachkräfte, Anlagen- und Arbeitsverantwortliche
Entwickler, Konstrukteure, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Werkleiter
Erfahrene Mitarbeiter mit technischer Grundausbildung, die mit der Prüfung von Steigleitern betraut werden sollen
Erfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll.
Erfahrenes und zeitnah eingesetztes Fachpersonal nach § 2 (6) BetrSichV, das als zur Prüfung befähigte Person der o. g. Arbeitsmittel bestellt ist
Fach- und Führungskräfte, die Arbeiten in engen Räumen anweisen und damit die Organisationsverantwortung übernehmen, Aufsichtsführende, Instandhalter und Wartungspersonal, Angehörige der Werks- und Betriebsfeuerwehren, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
Fachkräfte aus Produktion und Instandhaltung, die mit der Prüfung von Kühlschmierstoffen betraut werden sollen sowie interessierte Mitarbeiter aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und weitere interessierte Personen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Instandhalter, Führungspersonal Technik, zur Prüfung befähigte Personen, Instandhaltungsleiter
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Brandschutzbeauftragte, Facility Manager, Werk- und Betriebsleiter
Führungspersonal Technik, Führungspersonal Haustechnik, Gebäudeverwalter, Facility Manager
Handwerker, Instandhalter, Haustechniker und vergleichbare Personengruppen
Haustechniker, Mitarbeiter aus dem Bereich des technischen Gebäudemanagements sowie aus Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen mit einschlägigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen, Mitglieder von Feuerwehren (mit entsprechendem technischem Hintergrund), Brandschutzbeauftragte
Haustechnisches Fachpersonal aus den Bereichen Lüftung, Klima und Kälte
Haustechnisches Fachpersonal mit technischer Ausbildung
Haustechnisches Fachpersonal, Brandschutzbeauftragte, Planer, Instandhaltungsfachpersonal
Haustechnisches Fachpersonal, Führungspersonal Haustechnik, Instandhalter, Brandschutzbeauftragte, Planer, Hausmeister
Haustechnisches Fachpersonal, Hausmeister aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen, Führungspersonal Haustechnik, beauftragte Beschäftigte
Haustechnisches Fachpersonal, Hausmeister aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen, Führungspersonal Haustechnik, Instandhaltungsleiter
Haustechnisches Fachpersonal, Instandhaltungsfachpersonal, Personen, die die genannten Aufgaben übernehmen sollen und eine technische Ausbildung / vergleichbare Qualifikation haben
Haustechnisches Fachpersonal, Klima- und Lüftungsbauer
Instandhalter, Elektrofachkräfte, verantwortliche Elektrofachkräfte, elektrotechnisches Führungspersonal
Instandhalter, Führungspersonal Technik, Instandhaltungsleiter, Wartungsmonteure
Instandhalter, Haustechniker, Wartungspersonal
Instandhaltungsleiter, Betriebsingenieure, Meister, Instandhaltungsfachpersonal
Instandhaltungspersonal für hydraulische Anlagen, Servicetechniker sowie Produktionsmitarbeiter, die mit Hydraulikanlagen umgehen
Leiter Instandhaltung und deren Vertreter, Arbeitsvorbereitung
Meister, Ingenieure, Techniker aus den Bereichen Kälte, Klima und Lüftung
Mitarbeiter mit Abschluss einer Facharbeiter- oder Handwerksausbildung nach DGQ-Niveau 3 (entspricht einer dualen Berufsausbildung [2-jährige Ausbildung] oder Berufsfachschule [mittlerer Bildungsabschluss] und höher oder mindestens 3 Jahre zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Produkten im Anwendungsbereich dieser Normenreihe). Betriebserfahrenes Fachpersonal mit einer technisch gewerblichen Ausbildung sowie Berufserfahrung mit dem zu prüfenden Objekt, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person von Brandschutztüren bestellt werden soll.
Mitarbeiter mit Abschluss einer Facharbeiter- oder Handwerksausbildung nach DGQ-Niveau 3 (entspricht einer dualen Berufsausbildung [2-jährige Ausbildung] oder Berufsfachschule [Mittlerer Bildungsabschluss] und höher oder mindestens 3 Jahre zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Produkten im Anwendungsbereich dieser Normenreihe).
Mitarbeiter mit einer technisch-gewerblichen Berufsausbildung sowie einschlägigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen des zu prüfenden Objekts
Mitarbeiter mit einer technisch-gewerblichen Berufsausbildung sowie einschlägigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen des zu prüfenden Objekts, Mitglieder von Feuerwehren (mit entsprechendem technischem Hintergrund), Brandschutzbeauftragte
Mitarbeiter mit einer technischen Ausbildung oder vergleichbarer Qualifikation aus den Bereichen Kfz-Instandhaltung, Logistik oder Wartung
Operative Mitarbeiter aus kommunalen und karitativen Einrichtungen sowie Bauhöfen mit technischer Ausbildung
Personen aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Haustechnik sowie Planer und Verantwortliche für den Bereich des baulichen Brandschutzes
Umweltschutzfachpersonal, Fach- und Führungskräfte Lager, beauftragte Beschäftigte
Zur Prüfung befähigte Personen aus dem Bereich Druck