Unterweisung der beteiligten Personen nach ADR Kapitel 1.3

Ziel
Alle Personen, die im Betrieb am sicheren Transport von Gefahrgütern beteiligt sind, müssen nach § 27 der GGVSEB und Kapitel 1.3 der ADR vor Antritt der Tätigkeit und danach regelmäßig wiederkehrend unterwiesen werden. In diesem Seminar erhalten Sie die vom Regelwerk geforderten Informationen, um den sicheren Transport von Gefahrgut zu gewährleisten und den gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
01-57: Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR
  • Übersicht über die geltenden Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Aufgaben und Verantwortung der einzelnen an der Beförderung beteiligten Personen
  • Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung
  • Sichere Handhabung und Notfallmaßnahmen bei Be- und Entladung sowie Beförderung
  • Hinweise zur korrekten Dokumentation und Archivierung
  • Sicherheitspflichten nach Kapitel 1.4 und 1.10 ADR
Zielgruppe
Umweltschutzfachpersonal, Betriebsleiter, Gefahrgutbeauftragte, Gefahrgutfahrer, beauftragte Beschäftigte, Lagerfachpersonal, Speditionen, Disponenten
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung

Buchung
p.P.

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