Neue Vorschriften und Regelwerke im Arbeits- und Gesundheitsschutz

03-142: Neues im Arbeitsschutz
Update der aktuellen Rechtslage für Führungskräfte
Ziel
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist jedermanns Sache, der im Berufsleben steht und zwar ohne Ausnahme. Wer aber Weisungen erteilt, ist demnach eine Führungskraft und trägt in seinem definierten und beschriebenen Aufgabenbereich die Verantwortung für die ihm unterstellten Beschäftigten. Sie als bestellte verantwortliche Person nach § 13 ArbSchG müssen sich zur Erfüllung Ihrer Aufgabe regelmäßig fortbilden, da sich die zu beachtenden Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften regelmäßig weiterentwickeln. In diesem Seminar stellen wir Ihnen die aktuellen und novellierten Regelwerke im Arbeits- und Gesundheitsschutz vor und diskutieren gemeinsam mit Ihnen die Umsetzungsmöglichkeiten im Betriebsalltag.
03-142: Neues im Arbeitsschutz
  • Aktuelle Entwicklungen in arbeitsschutzrelevanten Regelwerken, wie u. a.
    • Neue Gesetze, Gesetzesvorhaben und deren Auswirkung auf Ihre betriebliche Praxis (allgemein und auf den Betrieb bezogen)
    • Neue oder aktualisierte Verordnungen (Umsetzung EU-RL)
    • Neue Technische Regeln (TRBS, TRGS, ASR,…) und Schriften der DGUV
    • Frageforum zu den Standardregelwerken
  • Aktuelle Themen aus der Forderung der ArbStättV, der EMFV und der BetrSichV
    • Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen
    • Ergreifen und Umsetzen von erforderlichen Schutzmaßnahmen
    • Richt- und Grenzwerte (Schwellenwerte)
    • Unterweisen nach inhaltlichen Vorgaben der Regelwerke
    • Frageforum zu den o. g. Forderungen
  • Fremdfirmenmanagement
    • Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag
  • Überblick im Umwelt- und Abfallrecht als Übersicht (keine Vertiefung)
  • Erfahrungsaustausch und Diskussion
Zielgruppe
Betriebliche Fach- und Führungskräfte mit Unternehmerpflichten
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung).

Buchung
p.P.

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