Seminar Nr.: 01-31
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Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 15.03.2021
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01-31: BA-Abfall
Erwerb der Fachkunde nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV
Abfallwirtschaft
Adressaten
Personen, die zukünftig gemäß KrWG die Aufgabe des Abfallbeauftragten wahrnehmen sollen
01-31: BA-Abfall
- Kenntnisse des Abfallrechts und der Abfalltechnik
- Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere
- den Anwendungsbereich / die wichtigsten Begriffsbestimmungen / Abfallhierarchie
- die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten und Beseitigen von Abfällen)
- die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote
- die Überlassungspflichten und das Anzeigeverfahren für Sammlungen
- die Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- die Beauftragung Dritter / die Produktverantwortung
- die Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen
- die abfallrechtliche Überwachung / die Register- und Nachweispflichten
- das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
- die Kennzeichnung von Fahrzeugen
- die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben / die Bußgeldvorschriften
- Die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen
- Die weiteren abfallrechtlichen Gesetze und das Recht der Abfallverbringung
- Die für die Abfallwirtschaft einschlägigen EU-rechtlichen Grundlagen, inter- und supranationalen Übereinkommen, landesrechtlichen Grundlagen sowie das einschlägige kommunale Satzungsrecht nebst Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen (insbesondere der Bund- / Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall), technische Anleitungen, Merkblätter und Regeln
- Das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
- Die betrieblichen Risiken und die einschlägigen Versicherungen
- Die Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
- Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und Beseitigung von Abfällen unter Berücksichtigung des Stands der Technik
- Kenntnisse über die Pflichten, Rechte und Bestellung des Abfallbeauftragten
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Teilnahme am staatlich anerkannten Grundlehrgang für Abfallbeauftragung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen, Teilnehmerunterlagen sowie ein Exemplar des dtv-Taschenbuchs Abfallrecht enthalten.
Wer benötigt einen Abfallbeauftragten und wo ist das festgelegt ?
Gemäß § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) müssen Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Betreiber von Anlagen in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen, etc. einen oder mehrere Abfallbeauftragte bestellen.
Eine Konkretisierung findet sich in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.
Eine Konkretisierung findet sich in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.
Wer kann als Betriebsbeauftragter für Abfall bestellt werden und was sind die Aufgaben?
Gemäß § 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) kann der Arbeitgeber fachkundige und zuverlässige Mitarbeiter zum Abfallbeauftragten bestellen.
Die erforderliche Fachkunde wird durch die Teilnahme an einem Grundkurs (Fachkundelehrgang) erlangt. Der Grundkurs "Beauftragter Abfall" (Seminar Nr. 01-31) wird gemäß Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) mit einer Dauer von 4 Tagen angeboten und entspricht somit bundesweit den behördlichen Vorgaben.
Darin werden die Pflichten und Aufgaben des Abfallbeauftragten gemäß §§ 59 und 60 des KrWG vermittelt.
Die erforderliche Fachkunde wird durch die Teilnahme an einem Grundkurs (Fachkundelehrgang) erlangt. Der Grundkurs "Beauftragter Abfall" (Seminar Nr. 01-31) wird gemäß Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) mit einer Dauer von 4 Tagen angeboten und entspricht somit bundesweit den behördlichen Vorgaben.
Darin werden die Pflichten und Aufgaben des Abfallbeauftragten gemäß §§ 59 und 60 des KrWG vermittelt.
Besteht eine wiederkehrende Unterweisungspflicht ?
Ja, strukturell gesehen sind die Bestimmungen für Abfallbeauftragte denen des Immissionsschutzbeauftragten gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nachempfunden und lehnen in einzelnen Bereichen inhaltlich daran an. Für die Immissionsschutzbeauftragten gibt es eine Pflicht sich mindestens alle 2 Jahre nachweislich fortzubilden, welche auf den Abfallbeauftragten übertragen wird. Mit dem Seminar 01-48 "Update im Abfallrecht" kann diese Anforderung erfüllt werden.
Welche Unternehmen benötigen einen Betriebsbeauftragten für Abfall?
Folgende Unternehmen benötigen einen Betriebsbeauftragten für Abfall:
1. Gruppe:
Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Anhang 1,4 BImSchV: dies sind Anlagen in denen mehr als 100 t pro Jahr gefährliche oder mehr als 2000 t pro Jahr nicht gefährliche Abfälle anfallen; Deponien; Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 und Krankenhäuser ab 2 t pro Jahr gefährlicher Abfälle.
2. Gruppe:
Hersteller, Besitzer und Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen
1. Gruppe:
Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Anhang 1,4 BImSchV: dies sind Anlagen in denen mehr als 100 t pro Jahr gefährliche oder mehr als 2000 t pro Jahr nicht gefährliche Abfälle anfallen; Deponien; Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 und Krankenhäuser ab 2 t pro Jahr gefährlicher Abfälle.
2. Gruppe:
Hersteller, Besitzer und Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen
Buchung
p.P.
Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | % | |||
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2021 | ||||||||
15.03.2021 08:30 Uhr | 18.03.2021 16:00 Uhr | 4 Tage | 66280 Sulzbach | Kontakt Brill, Jana 0 68 97 / 5 06 - 5 27 jana.brill@tuev-seminare.de | 1.195,00 € 1.155,00 € | Online-Rabatt | ||
26.04.2021 08:30 Uhr | 29.04.2021 16:00 Uhr | 4 Tage | 09111 Chemnitz | Kontakt Carboni, Alessandra 09 11 / 25 29 58 - 10 alessandra.carboni@tuev-seminare.de | 1.195,00 € 1.155,00 € | Online-Rabatt | ||
26.04.2021 08:30 Uhr | 29.04.2021 16:00 Uhr | 4 Tage | 45525 Hattingen | Kontakt Hackbarth, Anita 0 23 24 / 9 19 79 - 72 anita.hackbarth@tuev-seminare.de | 1.195,00 € 1.155,00 € | Online-Rabatt | ||
17.05.2021 08:30 Uhr | 20.05.2021 16:00 Uhr | 4 Tage | 70173 Stuttgart | Kontakt Carboni, Alessandra 09 11 / 25 29 58 - 10 alessandra.carboni@tuev-seminare.de | 1.195,00 € 1.155,00 € | Online-Rabatt | ||
30.08.2021 08:30 Uhr | 02.09.2021 16:00 Uhr | 4 Tage | 66280 Sulzbach | Kontakt Brill, Jana 0 68 97 / 5 06 - 5 27 jana.brill@tuev-seminare.de | 1.195,00 € 1.155,00 € | Online-Rabatt | ||
25.10.2021 08:30 Uhr | 28.10.2021 16:00 Uhr | 4 Tage | 90449 Nürnberg | Kontakt Carboni, Alessandra 09 11 / 25 29 58 - 10 alessandra.carboni@tuev-seminare.de | 1.195,00 € 1.155,00 € | Online-Rabatt | ||
26.10.2021 08:30 Uhr | 29.10.2021 16:00 Uhr | 4 Tage | 45525 Hattingen | Kontakt Hackbarth, Anita 0 23 24 / 9 19 79 - 72 anita.hackbarth@tuev-seminare.de | 1.195,00 € 1.155,00 € | Online-Rabatt | ||
29.11.2021 08:30 Uhr | 02.12.2021 16:00 Uhr | 4 Tage | 09111 Chemnitz | Kontakt Carboni, Alessandra 09 11 / 25 29 58 - 10 alessandra.carboni@tuev-seminare.de | 1.195,00 € 1.155,00 € | Online-Rabatt | ||
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Alle unsere Seminare lassen sich auch in Ihrem Unternehmen durchführen. Gerne stimmen wir diese individuell mit Ihnen ab.
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03-75
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675,00 €
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Seminar
Umsetzung der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
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Preis
355,00 €
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405,00 € * * Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
Nr.
03-121
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395,00 €
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Seminar
Update im Gefahrstoffrecht
Nr.
03-101
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355,00 €
365,00 € * * Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
Seminar
Qualitätsmanager (TÜV) - Modul 2
Nr.
02-700
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1.350,00 €
1.390,00 € * * Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
Seminar
Qualitätsmanager (TÜV) - Modul 1
Nr.
02-690
Preis
1.155,00 €
1.195,00 € * * Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
Nr.
02-52
Preis
1.255,00 €
1.295,00 € * * Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
Nr.
02-04
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Seminar
Fortbildung Energiemanagement
Nr.
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355,00 €
365,00 € * * Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
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Energiebeauftragter (TÜV)
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01-905
Preis
915,00 €
945,00 € * * Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
Seminar
Upgrade zum Umweltauditor (TÜV)
Nr.
01-56
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820,00 €
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Nr.
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355,00 €
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01-23
Preis
355,00 €
365,00 € * * Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
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