Fachkraft für Feststellanlagen

Seminar Nr.: 06-30
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Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 23.05.2025
06-30: Feststellanlagen
Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen
- Allgemeine Anforderungen für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
- Funktionsweise und Anwendungsgrenzen der Bestandteile der Feststellanlage
- DIN 14677-1:2018-08 "Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen"
- Richtlinien für Feststellanlagen und die entsprechenden Anforderungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
- DIN EN 14637:2008-01 "Schlösser- und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer- / Rauchschutztüren"
- Herstellerspezifische Systeme
- Abschlussprüfung nach DIN 14677-2:2018-08 Ziffer 5.3
Ziel
Sie erwerben die nach DIN 14677:2-2018-08 erforderlichen Fachkenntnisse, die Sie befähigen, den ordnungsgemäßen und einwandfreien Betriebszustand der in Ihrem Unternehmen vorhandenen Feststellanlagen der Bauarten 1 und 2 zu beurteilen und die von Betreiberseite geforderten Funktionsprüfungen und Wartungen durchzuführen. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nach wie vor nur durch Fachkräfte von Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Zielgruppe
Mitarbeiter mit Abschluss einer Facharbeiter- oder Handwerksausbildung nach DGQ-Niveau 3
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den TÜV-Kompetenznachweis als "Fachkraft für Feststellanlagen".
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar bieten wir auch in Kombination mit der Themenstellung "Brandschutztüren" unter der Seminar-Nr. 06-28 an. Dauer: 2 Tage
Die Befähigung gilt nicht für Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen!
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte von Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Der TÜV-Kompetenznachweis als Fachkraft für Feststellanlagen ist alle 5 Jahre zu aktualisieren.
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p.P.
Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
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415,00 €
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DGQ-Niveau 3 entspricht einer dualen Berufsausbildung [2-jährige Ausbildung] oder Berufsfachschule [Mittlerer Bildungsabschluss] und höher oder mindestens 3 Jahre zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Produkten im Anwendungsbereich der zu beachtenden Normenreihe.
Ja, da die Inhalte sowie die Abschlussprüfung unter Berücksichtigung der DIN 14677-2:2018-08 Ziffer 5.3 durchgeführt wird.
Der Sachkundige ist der alte Begriff aus dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger zu dem Oberbegriff UVV. Alle wiederkehrenden Prüfungen an Arbeitsmitteln, Anlagen oder Objekten werden durch Personen nach der Definition § 2 (6) BetrSichV und TRBS 1203 i n der jeweilig aktuellen Fassung durchgeführt. Ausnahmen gibt es nur noch im Gefahrstoffwesen.
Der TÜV-Kompetenznachweis als Fachkraft für Feststellanlagen ist alle 5 Jahre zu aktualisieren.
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