Fortbildung für zur Prüfung befähigte Personen im Bereich Druck nach TRBS 1203 Teil 2
Seminar Nr.: 05-624
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Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 09.06.2025
05-624: Fortbildung Druck
Aktuelles aus den relevanten Regelwerken
- Neuerungen aus den geltenden Vorschriften
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- Maschinenrichtlinie in Verbindung mit dem ProdSG und dem ergänzenden Regelwerk, wie z. B. die 6. / 9. und 14. ProdSV
- Betriebssicherheitsverordnung, hier Abschnitt 3 und Anhang 2
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (u. a. TRBS 1203 -Teil 2, TRBS 2141ff, TRBS 3145 sowie TRBS 3146)
- Erstellen von Gefährdungsanalysen / -beurteilungen nach aktuellen geltenden Rechtsvorschriften
- Erstellen von technischen Dokumentationen sowie Form / Inhalte der Konformitätserklärungen und die dauerhafte Gewährleistung der Konformität
- Aufgaben und Tätigkeiten einer zur Prüfung befähigten Person
- Erstellen von Betriebs- und Arbeitsanweisungen
Ziel
In diesem eintägigen Seminar erhalten Sie Informationen über die aktuellen Neuerungen in der Druckgeräterichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Wir erläutern Ihnen, wie Sie die anzuwendenden Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren begleitenden technischen Regeln (TRBS) in der Praxis umsetzen sollen.
Durch die Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie die Forderungen der TRBS 1203 Kapitel 3.2 zur regelmäßigen Aktualisierung Ihrer Kenntnisse zum Schutz vor Druckgefährdungen.
Zielgruppe
Zur Prüfung befähigte Personen aus dem Bereich Druck
Abschluss
Qualifikationsnachweis als zur Prüfung befähigte Person für den Bereich Druckgefährdung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen der BetrSichV § 2 (7) und § 12.
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Buchung
p.P.
Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | ||
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2025 | ||||||
09.06.2025 08:30 Uhr | 09.06.2025 16:00 Uhr | 1 Tag | 68161 Mannheim | 445,00 € | ||
28.10.2025 08:30 Uhr | 28.10.2025 16:00 Uhr | 1 Tag | 45525 Hattingen | 445,00 € |
Es gibt nach BetrSichV keine zeitliche Vorgabe, da man dort nur von „regelmäßig“ spricht, dies aber immer von der Tätigkeit abhängig ist. In der Regel empfiehlt man (TÜV-Carsten Pieper 04/2021), je nach Ausübung der Prüftätigkeit, zwischen 3 und 5 Jahren eine Fortbildung als Prüfer zu besuchen. Geplant ist, dass 2022 ein Seminar zur Auffrischung angeboten werden soll.
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