Garantie für Garantie-Termine
Bei der Buchung von Seminaren mit Durchführungsgarantie gelten die nachfolgenden Garantiebedingungen.
Die PDF finden Sie HIER.
- Umfang des Termin mit Durchführungsgarantie
- Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet im Rahmen ihrer Seminare so genannte Seminare mit Durchführungsgarantie (nachfolgend: Garantietermin) an.
- Ein Garantietermin ist ein Termin, der unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer und kurzfristigen Absagen von Teilnehmern stattfinden soll. Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH garantiert daher, dass der Termin unabhängig der tatsächlichen Teilnehmerzahl stattfinden wird, sofern nicht die Anzahl der Teilnehmer 0 beträgt. Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH wird entsprechende Ressourcen vorhalten und den Termin an dem eingetragenen Datum durchführen.
- Garantietermine finden also im Regelfall immer statt, sofern nicht ein anderes Ereignis, wie die kurzfristige Erkrankung eines Dozenten, die Durchführung verhindert.
- Garantietermine werden im Rahmen der Bestellung bzw. der Seminarübersicht unter https://www.tuev-seminare.de/weiterbildung/ mit einem „G“ gekennzeichnet.
- Garantiegeber ist die TÜV Saarland TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach.
- Eine über diese Garantiebedingungen hinausgehende Garantie wird nicht erteilt.
- Der Garantieschutz gilt räumlich für den EWR. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem entsprechenden Buchungsdatum des Garantietermins und endet mit Durchführung des Termins.
- Folgen der Garantie
- Wird ein Garantietermin nicht durchgeführt oder von Seiten der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH storniert, ohne das berechtigte Gründe (Vgl. Ziffer 1.c) vorliegen, wird die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH dem Teilnehmer sämtliche Gebühren erstatten oder kostenfrei einen Alternativtermin anbieten. Dies gilt daher ausschließlich für die Fälle, in denen die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH den Termin absagt, da zu wenig Teilnehmer angemeldet sind oder es zu viele Absagen gegeben hat.
- Soweit dem Kunden durch die Stornierung ein Schaden entstanden ist, wird die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH diesen Schaden in Höhe des üblicherweise zu erwartenden Schaden (z.B. Hotelkosten für ein Hotel mit 3 Sternen) übernehmen.
- Der Schaden ist durch den Kunden darzulegen und ggf. mit Rechnungen und weiteren Unterlagen zu belegen.