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Garantie für Garantie-Termine


Bei der Buchung von Seminaren mit Durchführungsgarantie gelten die nachfolgenden Garantiebedingungen.
Die PDF finden Sie HIER.

1. Umfang des Termin mit Durchführungsgarantie
1.1 Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet im Rahmen ihrer Seminare so genannte Seminare mit Durchführungsgarantie (nachfolgend: Garantietermin) an.
1.2. Ein Garantietermin ist ein Termin, der unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer und kurzfristigen Absagen von Teilnehmern stattfinden soll. Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH garantiert daher, dass der Termin unabhängig der tatsächlichen Teilnehmerzahl stattfinden wird, sofern nicht die Anzahl der Teilnehmer 0 beträgt. Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH wird entsprechende Ressourcen vorhalten und den Termin an dem eingetragenen Datum durchführen.
1.3. Garantietermine finden also im Regelfall immer statt, sofern nicht ein anderes Ereignis, wie die kurzfristige Erkrankung eines Dozenten, die Durchführung verhindert.
1.4. Garantietermine werden im Rahmen der Bestellung bzw. der Seminarübersicht unter https://www.tuev-seminare.de/weiterbildung/ mit einem „G“ gekennzeichnet.
1.5. Garantiegeber ist die TÜV Saarland TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach.
1.6. Eine über diese Garantiebedingungen hinausgehende Garantie wird nicht erteilt.
1.7. Der Garantieschutz gilt räumlich für den EWR. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem entsprechenden Buchungsdatum des Garantietermins und endet mit Durchführung des Termins.

2.0. Folgen der Garantie
2.1. Wird ein Garantietermin nicht durchgeführt oder von Seiten der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH storniert, ohne das berechtigte Gründe (Vgl. Ziffer 1.3) vorliegen, wird die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH dem Teilnehmer sämtliche Gebühren erstatten oder kostenfrei einen Alternativtermin anbieten. Dies gilt daher ausschließlich für die Fälle, in denen die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH den Termin absagt, da zu wenig Teilnehmer angemeldet sind oder es zu viele Absagen gegeben hat.
2.2. Soweit dem Kunden durch die Stornierung ein Schaden entstanden ist, wird die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH diesen Schaden in Höhe des üblicherweise zu erwartenden Schaden (z.B. Hotelkosten für ein Hotel mit 3 Sternen) übernehmen.
2.3. Der Schaden ist durch den Kunden darzulegen und ggf. mit Rechnungen und weiteren Unterlagen zu belegen.