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CSRD-Berichtspflicht

Die CSRD-Berichtspflicht bezieht sich auf die Anforderungen, die Unternehmen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union erfüllen müssen. Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, umfassende und transparente Informationen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken, -risiken und -leistungen offenzulegen.

Wesentliche Aspekte:

  • Zielgruppe: Die Berichtspflicht gilt für große Unternehmen sowie für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bestimmte Kriterien hinsichtlich Umsatz, Bilanzsumme oder Mitarbeiterzahl erfüllen.
  • Inhalt der Berichterstattung: Unternehmen müssen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) bereitstellen, einschließlich ihrer Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und zur Sicherstellung guter Unternehmensführung.
  • Berichtsformat: Die Berichterstattung muss in einem standardisierten Format erfolgen, das es Stakeholdern ermöglicht, die Informationen leicht zu vergleichen und zu bewerten.
  • Prüfung: Die veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte müssen von externen Prüfern validiert werden, um die Glaubwürdigkeit und Genauigkeit der Angaben zu gewährleisten.

Die CSRD-Berichtspflicht ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Initiative zur Förderung nachhaltiger Unternehmenspraktiken. Durch die Erfüllung dieser Anforderungen können Unternehmen ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft wahrnehmen und gleichzeitig das Vertrauen ihrer Stakeholder gewinnen.

Nachhaltigkeits- / CSRD-Manager (TÜV)
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