Reach Verordnung 1907/2006
Die REACH Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist eine europäische Verordnung, die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe regelt. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und hat das Ziel, die Sicherheit von Chemikalien in der EU zu gewährleisten und gleichzeitig den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu verbessern. Sie verpflichtet Unternehmen, die in der EU chemische Stoffe herstellen oder importieren, diese in einer zentralen Datenbank zu registrieren, bevor sie auf den Markt gebracht werden können.
Wichtige Merkmale:
- Registrierung: Unternehmen müssen Informationen über die Gefährlichkeit und Verwendung von Chemikalien bereitstellen.
- Bewertung: Chemikalien werden von den zuständigen Behörden auf ihre Sicherheit hin bewertet.
- Zulassung: Bestimmte besonders gefährliche Chemikalien müssen zugelassen werden, bevor sie verwendet oder in den Verkehr gebracht werden.
- Beschränkung: Verbot oder Einschränkung bestimmter Chemikalien, die als besonders schädlich für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit gelten.
- Sicherheitsdatenblätter: Unternehmen müssen Sicherheitsdatenblätter (SDB) für ihre Produkte zur Verfügung stellen.
- Erweiterte Informationspflichten für Hersteller und Importeure von chemischen Substanzen und Gemischen.