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Hygiene in Trinkwasseranlagen - Schulung nach VDI 6023 Blatt 1 - September 2023 - Kategorie B

07-35: Trinkwasseranlagen B
Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
  • Übersicht über den rechtlichen Rahmen des Gebiets Trinkwasserhygiene
    • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
    • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
    • UBA-Empfehlungen und -Bewertungsgrundlagen
    • Einschlägige allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • Medizinische, insbesondere mikrobiologische Grundlagen
    • Hygienerelevante Grundlagen
    • Mikrobiologische Probenahme
  • Erläuterungen zur Probenahme (Mikrobiologie und Chemie)
    • Festlegung geeigneter Probenahmestellen (Probenahmestrategien)
    • Auswertung / Bewertung Analysebefund
    • Gestaffelte Stagnationsbeprobung
  • Vertiefung zu einschlägigen Regeln der Technik
    • Aufbau und Struktur der Normung im Bereich Trinkwasser
    • Richtlinienreihe VDI 6023
    • Werkstoffauswahl und deren chemische Effekte
    • Sanierung
  • Abschlussprüfung
Ziel
Mit dieser Schulung der Kategorie B vermitteln wir Ihnen vertiefende Hygienekenntnisse. Diese bauen auf der jeweiligen Berufsausbildung und den Vorkenntnissen auf und sind für die hygienebewusste Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Errichtung und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen erforderlich.
Zielgruppe
Diese Schulung ist erforderlich für ausführende und überwachende Tätigkeiten. Sie richtet sich insbesondere an Gesellen und Auszubildende ab dem dritten Lehrjahr in einschlägigen Berufen sowie Montagehelfer, Hygienekontrolleure und Gesundheitsassistenten.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars sowie bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat von TÜV Seminare Saarland.
Leistungen
Im Preis sind die Prüfungsgebühr, Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Diese Schulung berechtigt nicht zur Durchführung von Probenahmen gemäß § 31 Absatz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 4 TrinkwV. Arbeiten an Trinkwasserinstallationen dürfen nur von geeignet qualifizierten Personen durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, die hygienetechnische Qualifikation der durchführenden Personen durch geeignete Schulungen zu ergänzen und durch Prüfungen nachweisen zu lassen. Schulungen nach dieser Richtlinie sind eine Möglichkeit zur Erleichterung dieses Nachweises. Auftraggebern wird empfohlen, im Rahmen des geltenden Vertragsrechts die entsprechenden Nachweise vom Auftragnehmer einzufordern.
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