Hinweisgebersystem ("Whistleblower-System")
Das Hinweisgebersystem der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet für Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner einen Kommunikationskanal für die Meldung Compliance-relevanter Sachverhalte. Als „Meldestelle“ im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist ein externer Ombudsmann bestellt, der als Rechtsanwalt über die erforderliche Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG verfügt und Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien, beispielsweise im Zusammenhang mit Korruption, Menschenrechts- oder Umweltverstößen entgegennimmt. Er unterliegt einer Schweigepflicht, so dass die vertrauliche Behandlung aller eingehenden Hinweise sichergestellt ist.
Als meldende Person („Whistleblower“) haben Sie die Möglichkeit, anonym zu bleiben und sind nicht verpflichtet, Ihren Namen oder andere persönliche Informationen preiszugeben. Beachten Sie aber bitte, dass die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich ist, um bei Bedarf weitere Informationen von Ihnen einzuholen. Rückfragen sind oft notwendig, um den Vorfall angemessen zu klären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bei anonymen Hinweisen ist dies in Abhängigkeit vom Vorfall möglicherweise nur eingeschränkt möglich.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH weisen wir darauf hin, dass bei Nutzung Ihrer dienstlichen E-Mailadresse als Absender die diesbezüglichen E-Mails auf dem Server des TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH verwaltet werden. Soweit Sie per E-Mail kommunizieren, handelt es sich deshalb hierbei nicht um einen datensicheren Weg. Wenn Sie Anonymität sicherstellen wollen, ist die Nutzung einer privaten oder unbekannten E-Mailadresse erforderlich. Sollten Sie eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation wünschen, bitten wir Sie, sich direkt mit dem Ombudsmann mittels der genannten Kontaktdaten in Verbindung zu setzen, um den entsprechenden Übermittlungsweg mit ihm abzustimmen.
Sie erreichen den Ombudsmann postalisch oder per E-Mail wie folgt:
Herr Alexander Wolf
Hochstraße 59
66115 Saarbrücken
Nach einer Meldung werden Sie informiert, dass die Meldung angekommen ist und bearbeitet wird. Sofern notwendig, setzt sich der Ombudsmann auch mit Ihnen in Verbindung.
Wichtige Hinweise zur Benutzung des Hinweisgebersystems
In der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH pflegen wir eine offene Kommunikationskultur. Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, allgemeine Fragen zu stellen und/oder persönliche Beschwerden anzubringen etc.. Hierfür stehen weiterhin die jeweiligen Führungskräfte und die Geschäftsführung gerne zur Verfügung.
Benutzen Sie das Hinweisgebersystem bitte verantwortungsbewusst und geben Sie nur solche Hinweise und Informationen an, von deren Richtigkeit Sie überzeugt sind. Geben Sie lediglich sachliche Informationen an, welche im direkten Zusammenhang zum maßgeblichen Sachverhalt stehen. Es kann sein, dass sich der gemeldete Sachverhalt nach erfolgter Überprüfung als gegenstandslos erweist. Ungeachtet Ihrer Meldung und dem Ausgang der Überprüfung haben Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten.