Hinweisgebersystem ("Whistleblower-System")


Das Hinweisgebersystem der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet für Mit­ar­beitende, Kunden und Geschäftspartner einen Kommunikationskanal für die Meldung Compliance-relevanter Sachverhalte. Als „Meldestelle“ im Sinne des Hinweisgeber­schutz­gesetzes (HinSchG) ist ein externer Ombudsmann bestellt, der als Rechtsanwalt über die erforderliche Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG verfügt und Hinweise auf mögliche Ver­stöße gegen Gesetze oder Richtlinien, beispielsweise im Zusammenhang mit Korruption, Men­schenrechts- oder Umwelt­ver­stößen entgegennimmt. Er unterliegt einer Schweige­pflicht, so dass die vertrauliche Behandlung aller eingehenden Hinweise sicher­gestellt ist.

Als meldende Person („Whistleblower“) haben Sie die Möglichkeit, anonym zu bleiben und sind nicht verpflichtet, Ihren Namen oder andere persönliche Informationen preiszugeben. Beachten Sie aber bitte, dass die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich ist, um bei Bedarf weitere Informationen von Ihnen einzu­holen. Rückfragen sind oft notwendig, um den Vorfall angemessen zu klären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bei anonymen Hinweisen ist dies in Abhängigkeit vom Vorfall möglicherweise nur eingeschränkt möglich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH weisen wir darauf hin, dass bei Nutzung Ihrer dienstlichen E-Mailadresse als Absender die dies­bezüglichen E-Mails auf dem Server des TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH verwaltet werden. Soweit Sie per E-Mail kommunizieren, handelt es sich deshalb hierbei nicht um einen datensicheren Weg. Wenn Sie Anonymität sicherstellen wollen, ist die Nutzung einer privaten oder unbe­kannten E-Mailadresse erforderlich. Sollten Sie eine verschlüsselte E-Mail-Kommu­ni­kation wünschen, bitten wir Sie, sich direkt mit dem Ombudsmann mittels der genannten Kontaktdaten in Verbindung zu setzen, um den entsprechenden Übermittlungs­weg mit ihm abzustimmen.

Sie erreichen den Ombudsmann postalisch oder per E-Mail wie folgt:

Herr Alexander Wolf

Hochstraße 59

66115 Saarbrücken

hinweis@tuev-saar.de

 

Nach einer Meldung werden Sie informiert, dass die Meldung angekommen ist und bearbeitet wird. Sofern notwendig, setzt sich der Ombudsmann auch mit Ihnen in Verbindung.

Wichtige Hinweise zur Benutzung des Hinweisgebersystems

In der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH pflegen wir eine offene Kommunikations­kultur. Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, allgemeine Fragen zu stellen und/oder persönliche Beschwerden anzubringen etc.. Hierfür stehen weiterhin die je­weiligen Führungs­kräfte und die Geschäftsführung gerne zur Verfügung.

Benutzen Sie das Hinweisgebersystem bitte verantwortungsbewusst und geben Sie nur solche Hinweise und Informationen an, von deren Richtigkeit Sie überzeugt sind. Geben Sie lediglich sachliche Informationen an, welche im direkten Zusammenhang zum maßgeblichen Sach­ver­halt stehen. Es kann sein, dass sich der gemeldete Sachverhalt nach erfolgter Überprüfung als gegenstandslos erweist. Ungeachtet Ihrer Meldung und dem Ausgang der Überprüfung haben Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten.