Jährliche Sicherheitsunterweisung für das Arbeiten unter Spannung (AuS) nach VDE 0105-100 Abs. 6.3 und DGUV Regel 103-011

04-46: SU AuS
  • Neuerungen im Regelwerk inklusive der gesetzlichen Vorgaben
  • Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen
  • Betrieb und Prüfen elektrischer Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100
  • Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
    • Schutzzonen, die fünf Sicherheitsregeln
  • Erhöhte Gefährdung bei AuS
    • Schutzziele, Körperschutzmittel (PSA)
  • Arbeiten an aktiven Teilen - Arbeiten unter Spannung
  • Auftragserteilung und Arbeitsfreigabe
    • Anforderungen an Vorgesetzte und Elektrofachkräfte
    • Vorgehensweise, organisatorische Voraussetzungen
    • Betreiber-, Anlagen- und Arbeitsverantwortung
  • Sicherheitshandbuch AuS (Betriebsanweisung, Arbeitsanweisung)
  • Persönliche Schutz- und Hilfsmittel
  • Dokumentation
Ziel
Sie werden gemäß DGUV Regel 103-011 über die tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Arbeiten unter Spannung (AuS) unterwiesen. Damit wird die Forderung der DGUV Vorschrift 1 nach jährlicher Sicherheitsunterweisung und zum Erhalt des AuS-Passes erfüllt.
Zielgruppe
AuS-Mitarbeiter zum Erhalt des AuS-Passes, verantwortliche Elektrofachkräfte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieser Kurs dient neben der nach DGUV Vorschrift 1 jährlich geforderten Unterweisung auch der Auffrischung der Theorie zu den im AuS-Pass aufgeführten Tätigkeiten. Dieses Seminar ist ein Pflichtseminar für alle AuS-Fachkräfte und AuS anweisende Fach- und Führungskräfte im Elektrobereich mit der Zusatzqualifikation AuS.
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FAQ
Die DGUV Regel 103-011 und die VDE 0105-100 empfehlen eine jährliche Unterweisung über die tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und eine Wiederholdungsausbildung spätestens alle 4 Jahre.
Nach ArbSchG § 12 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1, § 4 ist der Unternehmer verpflichtet, Mitarbeiter über die bei der Ausübung der Tätigkeit auftretenden Gefahren vor Beginn der Beschäftigung und danach in angemessenen (Zeit-)Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich, zu unterweisen. Zudem gilt bei den Spezialkenntnissen Arbeiten unter Spannung (aber auch Schaltberechtigung) die VDE 0105-100 6.3.3 Erhalten der fachlichen Fähigkeit.