Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100

04-02: SU-EFK
einschl. AuS ohne besondere Maßnahmen
  • Umsetzung der Forderungen aus ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
  • Neuerungen und Änderungen im betrieblichen Arbeitsschutz
  • Einsatz von Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen
  • Gefahren des elektrischen Stroms
  • Einsatz von EUP, EFK-FT und Hilfskräften
  • Verhalten bei Störungen und Schäden an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Unfallschwerpunkte, Beispiele aus der Praxis
  • Erhalten des ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Schalthandlungen an elektrischen Anlagen
  • Herstellen des spannungsfreien Zustands durch Umsetzung der präzisierten 5 Sicherheitsregeln
  • Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor den thermischen Gefahren eines Störlichtbogens (PSAgS, Klasse 1,2)
  • Einsatz von Werkzeugen, Messgeräten und Hilfsmitteln
  • Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen
  • Arbeiten unter Spannung nach VDE 0105-100 ohne besondere Maßnahmen
Ziel
Durch Teilnahme an der Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 soll die Zahl von Unfällen im Elektrobereich gesenkt werden. Gefahren beugen Sie vor, indem Sie Ihr Wissen über Vorschriften und Bestimmungen zur Unfallverhütung aktualisieren. Gut informiert, können Sie dann auch Ihre Mitarbeiter anweisen. Mit Hilfe der neuesten Unfallstatistiken erkennen Sie dabei Gefahrenschwerpunkte und riskante Verhaltensweisen. So erhöhen Sie die Betriebssicherheit und senken das Unfallrisiko.
Zielgruppe
Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, zur Prüfung befähigte Personen, Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisches Führungspersonal
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4. Es eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen und ist auch in englischer Sprache erhältlich.
Weiterführende Kurse
FAQ
Ja und nein! Eine EFK-FT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) kann diesen Kurs besuchen jedoch eine EUP (elektrotechnisch unterwiesene Person) nicht, denn für sie wäre der Inhalt zu fachspezifisch.
Der richtige Kurs für eine Jahresunterweisung als EUP wäre das Seminar: 04-08: "Jahresunterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFK-FT). Die EFK-FT kann sich somit also aussuchen, welchen der beiden angebotenen Kurse sie zur Erfüllung der Pflicht nach DGUV Vorschrift 1, §4 (Pflicht zur Jahresunterweisung) besuchen möchte.
Nein. Laut Arbeitsschutzgesetz §5.3 ergeben sich Gefährdungen insbesondere durch: 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Es werden zwei Arten von Unterweisungen/Schulungen gefordert; „allgemeine“ und „spezielle“. Die „allgemeinen“ Unterweisungen/Schulungen beziehen sich auf die „Unterweisung“ der Beschäftigten. Diese ergeben sich u.a. aus Arbeitsschutzgesetz §12, Betriebssicherheitsverordnung §12.1 und DGUV Vorschrift 1 §4.1. Damit sind insbesondere Unterweisungen gemeint, die sich auf Gefährdungen und Belastungen sowie Schutzmaßnahmen zu deren Verhütung beziehen. Diese Unterweisungen haben regelmäßig, mindestens jedoch ein Mal pro Jahr zu erfolgen. Als Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte bietet es sich an, regelmäßig Unterweisungen nach DGUV Information 203-002 durchzuführen „Sicherheitslehrbrief für Elektrofachkräfte“. Die Inhalte orientieren sich dabei an der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Die „speziellen“ Unterweisungen/Schulungen beziehen sich auf die „Qualifikation“ der Beschäftigten. Diese ergeben sich u.a. aus der BetrSichV §2 Abs.5 letzter Satz, der DIN VDE 1000-10 Kapitel 5.2. und der DGUV Vorschrift 3 §2.3. Für Schulungen zum Erhalt der Qualifikation gibt es jedoch keine festgelegten Zeitvorgaben. Lediglich im Bereich der Sachkundigen beträgt diese 3 Jahre, bei Fachkundigen für „Arbeiten unter Spannung“ max. 4 Jahre. Schulungen zum Erhalt der Qualifikation sind z.B. die Schulungen der Reihe DIN VDE 0100 bzw. DIN VDE 0113 (Errichten von elektrischen Anlagen….) Hier geht es darum, die Beschäftigten auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Unsere Empfehlung lautet: Wenn Beschäftigte regelmäßig praktisch tätig sind reicht eine Schulung zum "Erhalt der Qualifikation" alle 3-4 Jahre aus. Werden praktische Tätigkeiten eher selten ausgeführt sollte eine Schulung alle 2-3 Jahre wiederholt werden.
Nein, es ist ausreichend, wenn sie z.B. an der Fachtagung Elektro teilnimmt – dies gilt als Fortbildung und ist ausreichend.
Bei dem von uns angebotenen Seminar 04-02 werden die Gefahren bei AuS "angerissen". Wenn ein Mitarbeiter ständig im Bereich AuS arbeitet muss dieser auch jährlich ausführlich darin unterwiesen werden. Und das kann man nur durch die 04-46 bzw. 64-46 sicherstellen. Hier der Auszug aus der DGUV Regel 103-011 Arbeiten unter Spannung an elektr. Anlagen und Betriebsmitteln Seite 15: "Die zum Arbeiten unter Spannung geeigneten Beschäftigten sind außerdem mindestens jährlich über die tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Arbeiten unter Spannung zu unterweisen. Der Inhalt der Unterweisung ist zu dokumentieren. Die Teilnahme an dieser Unterweisung kann in dem Pass „Arbeiten unter Spannung“ (siehe Anhang 3) vermerkt werden."
JA. Nach ArbSchG § 12 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1, § 4 ist der Unternehmer verpflichtet, Mitarbeiter über die bei der Ausübung der Tätigkeit auftretenden Gefahren vor Beginn der Beschäftigung und danach in angemessenen (Zeit-)Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich, zu unterweisen.