Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
Seminar Nr.: 04-02
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04-02: SU-EFK
einschl. AuS ohne besondere Maßnahmen
- Umsetzung der Forderungen aus ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4, DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
- Neuerungen und Änderungen im betrieblichen Arbeitsschutz
- Einsatz von Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Einsatz von EUP, EFK-FT und Hilfskräften
- Verhalten bei Störungen und Schäden an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Unfallschwerpunkte, Beispiele aus der Praxis
- Erhalten des ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Schalthandlungen an elektrischen Anlagen
- Herstellen des spannungsfreien Zustands durch Umsetzung der präzisierten 5 Sicherheitsregeln
- Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor den thermischen Gefahren eines Störlichtbogens (PSAgS, Klasse 1,2)
- Einsatz von Werkzeugen, Messgeräten und Hilfsmitteln
- Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen
- Arbeiten unter Spannung nach VDE 0105-100 ohne besondere Maßnahmen
Ziel
Durch Teilnahme an der Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 soll die Zahl von Unfällen im Elektrobereich gesenkt werden. Gefahren beugen Sie vor, indem Sie Ihr Wissen über Vorschriften und Bestimmungen zur Unfallverhütung aktualisieren. Gut informiert, können Sie dann auch Ihre Mitarbeiter anweisen. Mit Hilfe der neuesten Unfallstatistiken erkennen Sie dabei Gefahrenschwerpunkte und riskante Verhaltensweisen. So erhöhen Sie die Betriebssicherheit und senken das Unfallrisiko.
Zielgruppe
Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, zur Prüfung befähigte Personen, Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisches Führungspersonal
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4. Es eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen und ist auch in englischer Sprache erhältlich.
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