Jahresunterweisung für Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFK-FT)

04-08: SU EUP + EFK-FT
Erfüllung der gesetzlichen Forderung nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4
  • Gesetzliche und normative elektrotechnische Grundlagen
  • Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100
  • Zulässige Tätigkeiten der EUP und der EFK-FT
  • Abgrenzung von EUP-Tätigkeiten und Zusammenspiel mit der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
  • Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stroms
  • Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei elektrotechnischen Unfällen
  • Unfallgeschehen
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten und Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich)
  • Regelungen für Elektroarbeiten gemäß den 5 Sicherheitsregeln und der VDE 0105-100
  • Persönliche Schutzausrüstung (Auswahl und Handhabung)
  • Wartungsarbeiten an Elektroanlagen
  • Betätigen von Schutzeinrichtungen
  • Elektrische Anlagen an Gebäuden (Lampen, Klima, Lüftung, IT, Aufzüge, TK, PV)
  • Durchführung und Dokumentation von Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
Ziel
Durch Ihre Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie die gesetzlichen Forderungen zur jährlichen Unterweisung von EFK-FTs und EUPs gemäß gültigen Gesetzen, DGUV Vorschrift 1 und Regelwerken. Damit stellt Ihr Arbeitgeber sicher, dass Sie im Rahmen Ihrer Qualifikation weiterhin für die Ihnen übertragenen Tätigkeiten und Aufgaben eingesetzt werden dürfen.
Zielgruppe
elektrotechnisch unterwiesene Personen, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.
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Webinar zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung nach ArbSchG § 12, BetrSichV § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4

FAQ
Das Seminar: 04-08: "Jahresunterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFK-FT) ist speziell für diese beiden Ausbildungsstati zusammengestellt. Die EFK-FT kann sich aussuchen, welchen der beiden angebotenen Kurse (04-02 oder 04-08) sie zur Erfüllung der Pflicht nach DGUV Vorschrift 1, §4 (Pflicht zuur Jahresunterweisung) besuchen möchte. Für eine EUP ist diese Seminar speziell zugeschnitten (beinhaltet alle erforderlichen Neuerungen, jedoch nicht bzu fachspezifisch in der Darstellung).
Nach ArbSchG § 12 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1, § 4 ist der Unternehmer verpflichtet, Mitarbeiter über die bei der Ausübung der Tätigkeit auftretenden Gefahren vor Beginn der Beschäftigung und danach in angemessenen (Zeit-)Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich, zu unterweisen.