Ladungssicherung für verantwortliche Personen
Seminar Nr.: 11-38
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Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 18.11.2024
11-38: VA-Ladungssicherung
Haftung und strafrechtliche Verantwortung
- Rechtliche Grundlagen
- Gesetzliche Bestimmungen
- VDI-Richtlinien 2700 ff / DGUV Vorschrift 70 / DIN/EN Normen
- Verantwortung für Fahrer und Verlader
- Pflichten der Verantwortlichen und Dokumentation
- Physikalische Grundlagen
- Kräfte und Wirkung
- Anforderung an das Transportfahrzeug
- Fahrzeugaufbauten
- Belastbarkeit von Stirn- / Seitenwänden und des Fahrzeugbodens
- Zurrpunkte und ihre Festigkeit, Lastverteilung
- Arten der Ladungssicherung
- Niederzurren, Diagonalzurren, Schrägzurren, Kopflasching, Buchtlasching
- Ladeeinheiten
- Ermitteln der erforderlichen Sicherungskräfte
- Berechnung der Sicherungskräfte anhand von Formeln und Tabellen
- Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Auswahl der Zurrmittel, Kennzeichnung und Prüfung
- Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Auswahl an Hilfsmitteln zur Ladungssicherung
Ziel
Die verstärkten Kontrollen und Beanstandungen durch Polizei und BAG haben die Vermutung bestätigt, dass bei ca. 25 % der Unfälle mit Lkws die eigentliche Ursache in der mangelhaften Ladungssicherung zu suchen ist. Deshalb erlangt die ordnungsgemäße Ladungssicherung eine immer größere Bedeutung. Denn nur eine Ladung, die unversehrt und pünktlich beim Kunden ankommt, sichert auch einen zufriedenen Kunden. Zur Verantwortung werden nicht nur Verlader und Fahrer gezogen, sondern alle Beteiligten bis hin zur Unternehmensleitung. Dieses Seminar vermittelt Ihnen neben den gesetzlichen Grundlagen die anerkannten Regeln der Technik, um Sie vor zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen im Bereich der Ladungssicherung zu schützen.
Zielgruppe
Logistische Leiter, Lagerleiter, Versandleiter, Fuhrparkleiter, Sicherheitsbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, Disponenten
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar kann auch für Verladepersonal in Ihrem Unternehmen als maßgeschneiderte Inhouselösung durchgeführt werden (Seminar-Nr. 03-28 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen").
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Buchung
p.P.
Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | ||
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2024 | ||||||
05.12.2024 08:30 Uhr | 05.12.2024 16:00 Uhr | 1 Tag | 66280 Sulzbach | 415,00 € | ||
18.11.2024 08:30 Uhr | 18.11.2024 16:00 Uhr | 1 Tag | 45525 Hattingen | 415,00 € | ||
2025 | ||||||
11.02.2025 08:30 Uhr | 11.02.2025 16:00 Uhr | 1 Tag | 90449 Nürnberg | 415,00 € | ||
16.06.2025 08:30 Uhr | 16.06.2025 16:00 Uhr | 1 Tag | 66280 Sulzbach | 415,00 € | ||
07.10.2025 08:30 Uhr | 07.10.2025 16:00 Uhr | 1 Tag | 45525 Hattingen | 415,00 € |
Die VDI-Richtlinie 2700 zur Ladungssicherung (VDI 2700, Blatt 5 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Qualitäts-Management-Systeme) fordert, dass der Unternehmer mindestens alle drei Jahre die regelmäßige Schulung von Personen, die mit der Ladungssicherung betraut sind, veranlasst.
Nach VDI 2700, Blatt 5 darf der Unternehmer nur solche Personen mit Aufgaben der Ladungssicherung betrauen, die: a) körperlich und geistig geeignet sind b) ausreichende Kenntnisse der Ladungssicherung haben c) in der Durchführung ihrer Tätigkeiten unterwiesen sind e) ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben f) von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Die Richtlinie fordert einen Mindestumfang von 16 Unterrichtsstunden über allgemeine Inhalte zur Ladungssicherung. Darunter fallen z.B. Themen wie rechtliche und physikalische Grundlagen, Anforderungen an Fahrzeuge, Arten der Ladungssicherung, Zurr- und Hilfsmittel, Ermittlung der nötigen Sicherungskräfte und praktische Übungen.
Ja, aber man muss abends zusätzlich Zeit zum Lernen anhand der Unterlagen einplanen.
Folgende Gesetze und Verordnungen benennen Unterweisungspflichten (nicht abschließend): • § 12 Arbeitsschutzgesetz • § 9 Betriebssicherheitsverordnung • § 14 Biostoffverordnung • § 14 Gefahrstoffverordnung
Ja, verschiedene Themen müssen dann abends erarbeitet werden.
Nein! Anerkannt sind nur diejenigen, die FK2 ausbilden.
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