Profitieren Sie, gerade in der jetzigen Zeit, von unseren kooperierenden Förderprogrammen für Ihre Weiterbildung.


Sie möchten Ihre geplante Weiterbildung bezuschussen lassen, wissen aber nicht welche Förderungsmaßnahme für Sie greift?
Verständlich, denn in der Vielfalt der angebotenen Förderungsmöglichkeiten verliert man gerne mal den Überblick.
Nicht jede Maßnahme passt zu jeder Weiterbildung und nicht jeder Weiterbildungsträger arbeitet mit jedem Förderprogramm zusammen.

Die Weiterbildungsrichtlinie

Mit der Richtlinie will Brandenburg die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen im Land erhalten und verbessern, um das Fachkräftepotenzial in Zeiten von digitalem und demografischem Wandel effektiv heben zu können.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Brandenburg. Außerdem werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in der ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit in Vereinen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Ferner können im Unternehmen bzw. in Trägern der Kinder- und Jugendhilfe tätige Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler als auch Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer gefördert werden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren),
maximal 3.000 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Ein Antrag kann bis zu 10 Weiterbildungen
umfassen. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt. Die
Antragstellung ist einmal im Jahr möglich.

Wie wird gefördert?
Interessierte beantragen die Förderung online über das Kundenportal der Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB).
Nach der Antragstellung bei der ILB ist eine Anmeldung, der Abschluss eines
Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung förderunschädlich möglich. Es
ist jedoch möglich, dass die Förderung nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem
beantragten Zeitpunkt gewährt wird. Erst mit dem Erhalt und der Bestandskraft des
Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Förderung und deren Bedingungen fest.

Wo finde ich Informationen?
Fragen rund um die Förderung beantworten das Team Fachkräfte & Qualifizierung der
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder die ILB:
Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Auskünfte zum Antragsverfahren: Infotelefon Arbeit der ILB 0331/660-2200
Vertiefende fachliche Beratung zur Weiterbildung und zu Fördermöglichkeiten:
über das Weiterbildungstelefon 0331/704457-22 und das Team Fachkräfte & Qualifizierung.

Quelle: https://www.wfbb.de/

Das Förderprogramm

Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Betriebsstätte
in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit
weniger als 50 Beschäftigten. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
arbeiten im Bereich der vorschulischen Erziehung oder der Altenpflege.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für berufsbezogene Weiterbildungen sowie
Personalkosten, die durch die weiterbildungsbedingte Freistellung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter entstehen. Die Kurse müssen berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten vermitteln und mit
einem Zertifikat abschließen. Weitere Bedingungen: Die Kurse müssen in sich abgeschlossen und bis
30. Juni 2022 beendet sein. Keinen Zuschuss gibt es für Reise-, Übernachtungs- oder Bewirtungskosten.

Wie wird gefördert?
Arbeitgeber erhalten maximal 50 Prozent der Kursgebühren als Zuschuss, die Mindestfördersumme
beträgt 1.000 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen.
Anträge können Unternehmen fortlaufend bei der zuständigen Investitions- und Förderbank
Niedersachsen (NBank) stellen. Die Anträge müssen sowohl online als auch in Papierform eingereicht
werden.

Wo finde ich Informationen?
Mehr zum Programm und zur Antragstellung findet sich auf der Seite der NBank zum Programm
Weiterbildung in Niedersachsen. Dort können Interessierte auch die Antragsformulare herunterladen.
Die NBank berät und informiert telefonisch unter 0511/ 30031-333 und per E-Mail:
beratung@nbank.de.


Quelle: https://www.bildungspraemie.info/de/niedersachsen.php

Der Bildungsscheck

Wer wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck wird aus ESF-Mitteln die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung gefördert. Der Bildungsscheck richtet sich dabei insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrendes Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern. Den Bildungsscheck gibt es im
individuellen und betrieblichen Zugang im Anschluss an eine ortsnahe und neutrale Beratung.
Gefördert werden Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten
und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen
40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt. Ein Bildungsscheck im betrieblichen
Zugang über den Arbeitgeber mit Sitz oder Unternehmensstätte in NRW kann nur in Unternehmen mit
mindestens einem und höchstens 249 Mitarbeitern ausgegeben werden.

Was wird gefördert?
Der Bildungsscheck kann für Weiterbildungen im beruflichen Kontext eingesetzt werden.

Wie wird gefördert?
Der Bildungsscheck wird im Rahmen einer Beratung in einer der Beratungsstellen des Landes ausgestellt.
Die kostenlose Beratung wird in 225 Beratungsstellen in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten. Der
Bildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss von 50% der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme,
höchstens jedoch 500 Euro. Der Bildungsscheck wird bei Kursbuchung vom jeweiligen
Weiterbildungsanbieter „eingelöst“, der diesen dann mit dem Land Nordrhein-Westfalen abrechnet.
Im individuellen Zugang kann jährlich ein Bildungsscheck ausgegeben werden, im betrieblichen Zugang
jährlich bis zu zehn Bildungsschecks.

Wo finde ich Informationen?
Interessierte wenden sich an eine Bildungsberatungsstelle in der Nähe ihres Wohnortes. Das
Land bietet im Internet eine Beratungsstellensuche an:
www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche.
Informationen erteilt auch das Infotelefon berufliche Weiterbildung in
Nordrhein-Westfalen unter der Rufnummer 0211/83719 29.


Quelle: https://www.bildungspraemie.info/de/nordrhein-westfalen.php

Förderprogramm QualiScheck

Wer wird gefördert?
Gefördert werden können grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.
Falls die Kosten der geplanten Weiterbildungsmaßnahme weniger als 1.000 Euro betragen, dann ist eine Förderung durch den QualiScheck nur möglich, wenn der Antragsteller ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten hat. Für Personen, die diese Einkommensgrenze nicht erreichen, ist alternativ eine Förderung durch die Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info) möglich.
Das Zie der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Bitte beachte Sie, dass daher folgende Personengruppen nicht gefördert werden können:
• Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
• Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
• Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
• Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler
• Nicht Erwerbstätige

Was wird gefördert?
Ziel des QualiSchecks ist es, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen.
Gefördert werden somit individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
dienen.
Bitte beachten Sie:
Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.
Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten können nur gefördert werden, sofern diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (www.aufstiegs-bafoeg.de) gefördert werden können.
Mit dem Förderprogramm QualiScheck werden aus Gründen der Qualitätssicherung nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder soweit die Maßnahmen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder anerkannt sind.
Als akkreditierte Bildungsträger gelten:
• Anerkannte Bildungsträger nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder
• Bildungsträger mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die als Projektträger des Europäischen Sozialfonds akkreditiert sind
• Hochschulen und deren Institute
• Volkshochschulen
• Bildungsträger, sofern sie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind oder von diesen als Bildungsträger anerkannt sind
• Bildungsträger, die von den Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert sind oder über eine Zertifizierung anerkannter Qualitätsmanagementsysteme verfügen.

Wie wird gefördert?
Gefördert werden 50% der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.
Nicht gefördert werden:
• Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen.
• Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids angemeldet hat.
• Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
• Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
• Der Erwerb einer Fahrerlaubnis.
• Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen.
• Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers.
• Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z.B. einzelne Semester).

Wo finde ich Informationen?
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen QualiScheck und Betriebliche Weiterbildung erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unter der Servicenummer 0800 5 888 432, per E-Mail unter info@berufliche-weiterbildung.rlp.de

Quelle: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck

 

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Während sich das Förderprogramm QualiScheck an Einzelpersonen richtet, die sich individuell beruflich weiterbilden möchten, bietet das Ministerium für Soziales, Arbeit und Demografie darüber hinaus für Unternehmen das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung an.

Wer wird gefördert:
Zielgruppe des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen
gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.
Nicht gefördert werden:
• Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Ziffer 18 AGVO (z.B. laufendes Insolvenzverfahren, erheblicher Verlust des Stammkapitals)
• Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a AGVO)
• Transfergesellschaften

Was wird gefördert
Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die - am jeweiligen Bedarf des Unternehmens orientiert - der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen.
Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter, wie z.B. Inhouse-Seminare oder Inhouse-Lehrgänge. Die betriebliche Fortbildung muss dabei nicht in den Räumlichkeiten des
Unternehmens erfolgen.
Mit dem Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung werden aus Gründen der Qualitätssicherung nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder soweit die Maßnahmen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder anerkannt sind.
Als akkreditierte Bildungsträger gelten:
• Anerkannte Bildungsträger nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder
• Bildungsträger mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die als Projektträger des Europäischen Sozialfonds akkreditiert
sind
• Hochschulen und deren Institute
• Volkshochschulen
• Bildungsträger, sofern sie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind oder von diesen als Bildungsträger anerkannt sind
• Bildungsträger, die von den Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert sind oder über eine Zertifizierung anerkannter Qualitätsmanagementsysteme verfügen.
Wie wird gefördert:
Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro je Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Förderfähig sind:
• Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z.B. Skripte, Materialien)
• Personalkosten für externe Weiterbildungsanbieter sowie deren Fahrtkosten und die direkt mit der Weiterbildungsmaßnahme verbunden Aufwendungen (Skripte, Materialien)
• Sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und die Personalkosten bei den Erwerbstätigen nicht bereits durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden, kann der finanzielle Eigenanteil der Unternehmen auch ganz oder teilweise durch eine sogenannte passive bzw. indirekte Kofinanzierung der
Personalausgaben für die teilnehmenden Erwerbstätigen erbracht werden (Ausgaben für Freistellungen).
Dies erfolgt anhand einer obligatorischen Pauschale in Höhe von 24 Euro je Zeitstunde und Teilnehmenden.
Beachten Sie bitte, dass Sie diese Art der Kofinanzierung im Antragsverfahren ausweisen müssen.
Nicht gefördert werden:
• Weiterbildungen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen
• Weiterbildungen, für die bereits vor Erhalt der Bewilligung eine Anmeldung erfolgt ist oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit dem unternehmensexternen Weiterbildungsanbieter erfolgt ist
• Weiterbildungen, die vor Erhalt der Bewilligung begonnen wurden
• Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist (siehe Rahmenbedingungen für den Förderansatz Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige)
• Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
• Erwerb einer Fahrerlaubnis
• Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen
• Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme

Quelle: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027

Das Programm "Kompetenz durch Weiterbildung – KdW"

Wer wird gefördert?
Das Saarland fördert die Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (KMU), die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen. Nur Beschäftigte aus saarländischen Betriebsstätten können gefördert werden.

Was wird gefördert?
Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern. Nicht förderfähig sind interne Schulungen.

Wie wird gefördert?
Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kurskosten, maximal aber 2.000 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Kurse mit Kosten unter 200 Euro werden nicht gefördert. Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn online bei der KdWServicestelle,
der FITT gGmbH, gestellt werden.

Wo finde ich Informationen?
Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden sich auf der Seite der FITT gGmbH. Dort sind auch die Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufgeführt.
Daneben erteilen auch die zuständigen Ministerien Auskünfte:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat F/6 (zu KdW)
Beate Sehn
E-Mail: b.sehn@wirtschaft.saarland.de
Telefon: 0681/501-3800
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds
Hubertus Stoll
E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de
Telefon: 0681/501-3184

Quelle:https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/foerderung/foerderungpersoenlicherweiterbildung/aufstiegshilfen/bildungspraemie/bildungspraemie_node.html

Das Programm "Weiterbildung direkt"

Wer wird gefördert?
Im Fokus stehen Erwerbstätige mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von bis zu 4.575 Euro sowie Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler ab 18 Jahren. Auch Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen fallen unter das Programm.

Was wird gefördert?
Sachsen-Anhalt fördert die individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Darunter fallen neben Kursen und Seminaren auch Weiterbildungsstudiengänge und Coachings. Die förderfähigen Kurskosten müssen mehr als 1.000 Euro betragen. Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und – Schüler erhalten Zuschüsse nur für den Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Lehrgängen. Die Lehrgangskosten müssen hier mindestens 500 Euro betragen.

Wie wird gefördert?
Antragsteller erhalten abhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter sowie ihrer Lebens- und Beschäftigungssituation (z.B. befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen und - arbeitnehmer, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung u.a. ) bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss, maximal jedoch 25.000 Euro pro Weiterbildungsvorhaben. Förderfähig sind neben den Kurs- und Prüfungsgebühren auch Ausgaben für Kinderbetreuung sowie bei einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern zum Kursort auch Fahrt- und Übernachtungskosten. Der Zuschuss wird in
Form einer Pauschale gewährt.
Das Programm ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angesiedelt, bei der Anträge für den Zuschuss spätestens sechs Wochen vor dem verbindlichen Kurs-Anmeldetermin eingegangen sein müssen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller tritt mit den Weiterbildungsausgaben in Vorleistung und beantragt
nach Kursende die Auszahlung des Zuschusses. Die Weiterbildungsausgaben dürfen nicht von anderen übernommen werden, auch der Arbeitnehmer darf sich nicht direkt an der Finanzierung der Weiterbildung beteiligen.

Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen sowie die Antragsdokumente stehen auf der Seite der Investitionsbank zur Verfügung.
Auskünfte erhalten Interessierte unter der kostenfreien Servicenummer 0800 56 007 57.

Quelle: https://www.bildungspraemie.info/de/sachsen-anhalt.php

Der Weiterbildungsscheck

Wer wird gefördert?
Den Weiterbildungsscheck erhalten Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten, sowie Selbstständige. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Eurov liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro). Beschäftigte im Öffentlichen
Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.

Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln und bei einem anerkannten bzw. zertifizierten Weiterbildungsträger stattfinden.

Wie wird gefördert?
Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Beantragt wird der Weiterbildungsscheck bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) in Papierform vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck
ist einmal pro Kalenderjahr möglich.

Wo finde ich Informationen?
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der GFAW zur Verfügung.
Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden.
Fragen beantwortet die GFAW auch telefonisch und per Mail:
Fachgebiet Antrag Weiterbildung
Frau Ursula Erlebach
Telefon: 0361/2223-0
ursula.erlebach@gfaw-thueringen.de
servicecenter@gfaw-thieringen.de

Quelle: https://www.bildungspraemie.info/de/th-ringen.php

Aber was genau sind eigentlich staatliche Förderungen und wie ist die Vorgehensweise für mich als Kunden?
Staatliche Förderungen können entweder vom Bund oder von den einzelnen Bundesländern selbst vergeben werden. Dabei haben alle Maßnahmen unterschiedliche Förderhöhen und Fördervoraussetzungen. Prüfen Sie bitte die einzelnen Möglichkeiten und deren Voraussetzungen direkt mit der zuständigen Förderstelle und schauen Sie, ob das passende Fördermittel für Sie und Ihr Unternehmen dabei ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der jeweiligen Förderstelle vor Seminarbuchung beraten lassen und Ihr Antrag / Ihre Bewilligung vor der Anmeldung bei uns erfolgen muss. Dies ist oft Voraussetzung für die Freigabe Ihrer Bezuschussung. Weitere Einzelheiten dazu sind mit der entsprechenden Förderstelle abzusprechen.
Profitieren Sie gerade in der aktuellen Phase der Wirtschaft von diesen staatlichen Fördergeldern. Wir hoffen, Sie und Ihr Unternehmen so in der aktuellen Situation etwas unterstützen zu können.