Messpraktikum: Prüfung elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS 1201, VDE 0701 und VDE 0702

04-16: Messpraktikum nach VDE 0701 + 0702
Praxislehrgang: Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV

Theorie:

  • Gerätearten, Betriebsarten, Schutzklassen, Schutzarten
  • Geänderte Prüffristen für ortsveränderliche Betriebsmittel nach TRBS 1201 in Bezug auf DGUV Vorschrift 3 (Gefährdungsbeurteilung)
  • DGUV Information 203-070 und DGUV Information 203-071
  • Unterschied zu dem Begriff befähigte Person nach TRBS 1203
  • Geeignete Prüfgeräte für zur Prüfung befähigte Personen und Elektrotechnisch unterwiesene Personen
  • DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702
  • Wiederkehrende Prüfung nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Anhängen 2 und 3 sowie § 5  DGUV Vorschrift 3
  • Prüffristen, Prüfumfang, Dokumentation
  • Erstellen von Prüfprotokollen, Dokumentation von Messergebnissen
  • Grundlagen zum Aufbau einer Prüforganisation im Unternehmen    

Praxis:

  • Bedienung der Mess- und Prüfgeräte
  • Sichtkontrolle
  • Besichtigung und Bewertung entsprechend der DGUV Information 203-005
  • Schutzleiterwiderstand / Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom / Berührungsstrom / Ersatzmessverfahren
  • Besonderheiten beim Messen an PC-Systemen und weiterem EDV-Equipment
Ziel
Die BetrSichV definiert im § 2 Abs. 6 den Begriff "Zur Prüfung befähigte Person" als eine Person, die zur Ausübung von Prüftätigkeiten neben der erforderlichen Berufsausbildung, Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit auch über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen muss. Neben der deutlichen Abgrenzung zu den alten Forderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203 definiert die BetrSichV im § 2 Abs. 5 den Begriff "fachkundig" neu und weist darauf hin, dass Fachkenntnisse explizit durch die Teilnahme an Schulungen auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Somit kann man dieses Seminar als eine Pflichtveranstaltung für alle mit der Prüfung von elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln beauftragten Personen im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung nach der neuen BetrSichV bezeichnen.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisch unterwiesene Personen, Elektro-Instandhalter, elektrotechnisches Führungspersonal, verantwortliche Elektrofachkräfte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen, Teilnehmerunterlagen, Hilfsmittel und Broschüren enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen. Gerne können Sie Ihre betriebseigenen Messgeräte sowie ein zu prüfendes Arbeits- bzw. Betriebsmittel zum Seminar mitbringen.
Weiterführende Kurse
Elektrotechnisch unterwiesene Person im Prüfteam Link

Qualifikation als zur Prüfung befähigte elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) im Prüfteam

Ähnliche Seminare
Electrically Skilled Persons for Recurrent Tests of Electrical Equipment and Tests after repair - DIN EN 50678 (VDE 0701) + DIN EN 50699 (VDE 0702) Link

Practical course: Qualification as a person qualified to take the examination according to the Ordinance on Industrial Safety and Health (BetrSichV)

FAQ
Nein! Eine "elektrotechnisch unterwiesene Person" arbeitet unter "Leitung und Aufsicht" einer Elektrofachkraft und darf diese bei ihrer Tätigkeit, im Rahmen ihrer jeweiligen Einweisung / Unterweisung unterstützen.
Nach Seminarteilnahme beschränken sich die Tätigkeiten zum Thema Prüfungen nach VDE 0701/0702 auf die eigentliche Prüftätigkeit an den Prüflingen und der Erfassung der erforderlichen Daten in einer Datenbank. Eine Bewertung der Prüfungsergebnisse anhand der einschlägigen Regelwerke, Normen, Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilungen, im Hinblick auf eine Bestätigung der bestandenen Prüfung, darf eine EUP nicht vornehmen. Desweiteren darf eine EUP den Prüfbericht nicht unterschreiben, das müsste im vorliegenden Fall eine Elektrofachkraft quasi "blind" vornehmen.