April 2017
Arbeitssicherheit
Neues Recht beim Fremdfirmeneinsatz
Zum 01. April 2017 ist das neue Werkvertragsrecht und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft getreten. Im Zuge der Gesetzesnovelle verschärft sich das Risiko eines falschen Einsatzes vor Fremdfirmen und rückt das Thema Fremdpersonaleinsatz auch bei den prüfenden staatlichen Behörden verschärft ins Bewusstsein. Im schlimmsten Fall bedeutet es die Strafrechtsverfolgung der Geschäftsleitung.
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- Beauftragter für den Einsatz und die Koordination von Fremdfirmen
- Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6
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Herr Carsten Pieper
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