Neues Recht beim Fremdfirmeneinsatz

April 2017

Arbeitssicherheit

Neues Recht beim Fremdfirmeneinsatz

Zum 01. April 2017 ist das neue Werkvertragsrecht und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft getreten. Im Zuge der Gesetzesnovelle verschärft sich das Risiko eines falschen Einsatzes vor Fremdfirmen und rückt das Thema Fremdpersonaleinsatz auch bei den prüfenden staatlichen Behörden verschärft ins Bewusstsein. Im schlimmsten Fall bedeutet es die Strafrechtsverfolgung der Geschäftsleitung.

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