Februar 2019
Arbeitssicherheit
ArbeitssicherheitÄnderungen der aktuellen Chemikalien-Verbotsverordnung seit Januar 2019 in Kraft getreten
In der ChemVerbotsV (BGBl. I S. 94) vom Januar 2017 wurden zwei wichtige Änderungen vollzogen. Übergangsregelungen wurden aufgehoben und die neue Anlage 2 ist in Kraft getreten.
Die alte sowie die neue ChemVerbotsV regeln insbesondere Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen sowie von bestimmten Erzeugnissen. Darüber hinaus wird in der Verordnung festgelegt, welche Anforderungen in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind.
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