Die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) regeln den Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen an Straßen (in Verbindung mit ArbStättR, hier ASR A 5.2) und sie regeln die Abläufe und Verantwortlichkeiten und enthalten Regelpläne für häufig vorkommende Standardfälle.
Daraus können Sie entnehmen, welchen hohen Bedeutungswert daher fach- und sachkundiges Personal sowie das richtige Absperrgerät / Absicherungsmittel zum Umsetzen dieser geänderten Richtlinie haben.
So sind zwar in der neuen RSA 21 einige verbindliche Aussagen der Überarbeitung zum Opfer gefallen und wurden durch „Soll-Bestimmungen“ aufgeweicht, dies soll aber deren Bedeutung in Summe nicht herunterstufen. So muss der Verantwortliche (m/w/d) nicht nur benannt werden, sondern er muss zukünftig den Nachweis seiner erforderlichen definierten und zeitlich eingeschränkten Fach- und Sachkunde (MVAS 99) schriftlich nachweisen. Zudem ist auf deutschen Baustellen die deutsche Sprache Voraussetzung.
Welche Auswirkung hat dies denn nun auf Ihren Betriebsalltag „Baustellenabsicherung“?
Wo finden Sie erste wichtige Informationen der wichtigen Änderungen?
Die konkreten Auswirkungen sind leider nicht mit ein oder zwei Sätzen zu erläutern. Daher empfehlen wir alle betroffenen Unternehmen und Verantwortlichen unter folgendem Link sich vorab zu informieren. Hier finden Sie die ersten umfangreichen Informationen sehr gut aufbereitet und auch einen Link zu möglichen Fachliteraturen.
Und welches Seminar bieten wir Ihnen zu dieser Thematik?
Hier unterstützen wir Sie gerne mit unserem aktualisierten themenbezogenen Seminar, um gezielt deren Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zu erläutern und mit Ihnen gemeinsam den evtl. notwendigen Handlungsanlass abzuleiten.
So bieten wir für die in der RSA 21 und MVAS 99 genannten Zielgruppen /Personen unser Seminar „Verkehrssicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Baustellensicherung) außer Autobahnen“ (Seminar-Nr. 03-83) als offenes terminiertes Seminar an. Somit bringen wir Sie kompakt auf den aktuellen Stand, den Sie für Ihre betriebliche Praxis benötigen. Praxisnah und betrieblich orientiert empfehlen wir das Seminar bei Ihnen als Inhouse-Lösung durchzuführen.
Nutzen Sie daher auch unsere Kompetenzen in diesen Bereichen, sei es als terminierte Präsenzveranstaltung oder als Inhouse-Seminar.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne:
Herr Carsten Pieper
Telefon-Nr.: 0 68 97 / 5 06 - 5 14 oder E-Mail: carsten.pieper@tuev-seminare.de