Praktische Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Seminar Nr.: 01-50
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Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 09.04.2025
01-50: AwSV
- Überblick zum allgemeinen Rechtsbau im Wasserrecht
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach WHG und Länderrecht
- Neuregelungen nach der AwSV
- Anwendungsbereich und Ausnahmen
- Betreiberseitige Dokumentation der Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen (fest, flüssig, gasförmig)
- Auswirkungen auf Abfälle und sonstige Feststoffe
- Gefährdungsstufen von Anlagen
- Besondere Anforderungen bzw. Erleichterungen bzgl. spezieller Anlagen
- Schutzgebietsregelungen (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete)
- Regelungen zur Anlagendokumentation, zu Betriebsanweisungen und zu Merkblättern
- Prüf- und Überwachungspflichten
- Betreiberpflichten
- Regelungen zu Bestandsanlagen bzw. Altanlagen
- Hinweise auf Technische Regelwerke
Ziel
Am 31.03.2017 hat der Bundesrat der Drucksache 144/16 (AwSV) zugestimmt. Sie wird in nächster Zeit die Länder-VAwS-Regelungen komplett ersetzen.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die neuen rechtlichen Grundlagen, die beim Einsatz wassergefährdender Stoffe und Stoffgemische im Unternehmen zu beachten sind. Wir gehen sowohl auf die Neuerungen als auch auf den Bestandsschutz für bestehende Anlagen ein. Darüber hinaus beleuchten wir organisatorische und technische Möglichkeiten zur Umsetzung der formalen und materiellen Anforderungen der Anlagenverordnung.
Zielgruppe
verantwortliche Personen aus Fertigung, Lager oder dem Umweltbereich, die die aktuellen Entwicklungen im Wasserrecht verfolgen wollen, Gewässerschutzbeauftragte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Das Seminar dient zur Information über neue Anforderungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auch im Hinblick auf Bestandsanlagen bzw. Altanlagen.
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Buchung
p.P.
Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | ||
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2025 | ||||||
09.04.2025 08:30 Uhr | 09.04.2025 16:00 Uhr | 1 Tag | 66280 Sulzbach | 415,00 € | ||
14.10.2025 08:30 Uhr | 14.10.2025 16:00 Uhr | 1 Tag | 66280 Sulzbach | 415,00 € | ||
18.11.2025 08:30 Uhr | 18.11.2025 16:00 Uhr | 1 Tag | 45525 Hattingen | 415,00 € |
Leider noch nicht. Möglicherweise können wir diese Anerkennung noch erhalten, das steht aber derzeit noch nicht fest. (Stand 21.07.2017)
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