Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS)

Seminar Nr.: 04-123
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Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 07.04.2025
04-123: BWS-Schutzeinrichtung
Qualifizierung als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203
- Aufbau und Funktion nach DIN EN 61496 ff. und der neuen DIN EN ISO 13855
- Betriebsarten
- Wiederkehrende Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung § 14 Abs. 2
- Dokumentationsprüfung
- Ermittlung der gefahrbringenden Bewegung unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 13855
- Messung Nachlaufweg / Nachlaufzeit
- Betrachtung der Gefährdungsbeurteilung
Ziel
In diesem Seminar lernen Sie den funktionalen Aufbau von BWS-Systemen (Lichtschranken, Lichtgitter, Laser) und deren unterschiedliche Betriebsarten kennen. Wir vermitteln Ihnen die für die Prüfung von Lichtschranken nach Betriebssicherheitsverordnung grundlegend erforderlichen Schritte und veranschaulichen die Bedeutung der Nachlaufmessung für die Sicherheit der Benutzer und die Umsetzung dieser Prüfung.
Zielgruppe
Instandhalter, Elektrofachkräfte, verantwortliche Elektrofachkräfte, elektrotechnisches Führungspersonal
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
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Buchung
p.P.
Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
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2025 | |||||||
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07.04.2025 08:30 Uhr
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07.04.2025 16:00 Uhr
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1
Tag
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65719 Hofheim
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495,00 €
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05.05.2025 08:30 Uhr
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05.05.2025 16:00 Uhr
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1
Tag
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76199 Karlsruhe
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495,00 €
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16.10.2025 08:30 Uhr
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16.10.2025 16:00 Uhr
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1
Tag
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66280 Sulzbach
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495,00 €
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16.07.2025 08:30 Uhr
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16.07.2025 16:00 Uhr
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1
Tag
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90449 Nürnberg
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495,00 €
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17.11.2025 08:30 Uhr
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17.11.2025 16:00 Uhr
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1
Tag
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71083 Herrenberg
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495,00 €
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16.06.2025 08:30 Uhr
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16.06.2025 16:00 Uhr
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1
Tag
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30419 Hannover
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495,00 €
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17.11.2025 08:30 Uhr
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17.11.2025 16:00 Uhr
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1
Tag
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45525 Hattingen
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495,00 €
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03.12.2025 08:30 Uhr
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03.12.2025 16:00 Uhr
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1
Tag
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21029 Hamburg
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495,00 €
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Die Nachlaufzeitmessung ist, unabhängig von der Schutzeinrichtung, der messtechnische Nachweis des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes. Im Rahmen der Projektierung einer Anlage wird der Sicherheitsabstand „berechnet“ und bei der Prüfung vor Inbetriebnahme durch einen Nachlaufzeitmessung bestätigt. Ob diese Nachlaufzeitmessung auch im Umfange der wiederkehrenden Prüfung erforderlich wird, ist Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung. Einen besonderen Stellenwert hat die Nachlaufzeitmessung bei der Prüfung von Pressen und pressenähnlichen Maschinen. Hier ist eine Nachlaufzeitmessung grundsätzlich, nach dem berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, erforderlich.
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