Schaltberechtigung von 1 bis 36 kV

04-11: Schalten von 1 - 36 kV
Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100

Theoretischer Teil:

  • Anforderungsprofil für schaltberechtigte Personen
  • Unterweisung über Gefahren
  • Mitgeltende Normen und Bestimmungen, z. B. VDE 0101
  • Einrichtungen zur Unfallverhütung bei Schalthandlungen
  • Die präzisierten fünf Sicherheitsregeln und die Besonderheiten bei der Umsetzung in Hochspannungsanlagen von 1 bis 36 kV
  • Arbeiten unter Spannung mit besonderen Maßnahmen
  • Auswechseln von Sicherungseinsätzen in Anlagen
  • Bauarbeiten und sonstige nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Schaltanlagen
  • Betriebs- und Arbeitsmittel: z. B. luft- und gasisolierte Schaltanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte, Spannungsmesser, Erdungs- und Kurzschlusseinrichtungen, Körperschutzmittel, Betätigungs- und Isolierstangen
  • Anforderungen an Schalträume und deren Einrichtungen

Praktischer Teil:

  • Schaltgeräte, Schaltanlagen, Schutzeinrichtungen
  • Schaltgespräch / Schaltauftrag
  • Umsetzen der fünf Sicherheitsregeln an elektrischen Anlagen
  • Ausführung von Schalthandlungen mit den Teilnehmern
Ziel
Dieses Seminar ist verpflichtend für alle Elektrofachkräfte, die in Hochspannungsanlagen - früher Mittelspannungsanlagen genannt - ab 1 kV Schalthandlungen durchführen müssen. Sie erhalten hier alle notwendigen Informationen, um in Hochspannungsanlagen sicher schalten zu können und somit Ihren bestehenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Zielgruppe
Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Betreiber, Elektrofachkräfte, Elektro-Instandhalter, elektrotechnisches Führungspersonal, EVU-Monteure, verantwortliche Elektrofachkräfte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung und Schaltberechtigungspass für Schalthandlungen in Hochspannungsanlagen von 1 bis 36 kV
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar ist ein Pflichtseminar für alle Elektrofachkräfte, die in Hochspannungsanlagen (> 1 kV) Schalthandlungen und Arbeiten durchführen müssen. Es eignet sich auch zur individuellen Durchführung in Ihrem Unternehmen, um der Forderung nach Einweisung der Mitarbeiter in die Schaltanlagen vor Ort nachzukommen. Für die Spannungsebene bis 110 kV empfehlen wir den zusätzlichen Besuch unseres Seminars Nr. 04-45 "Schaltberechtigung für Hochspannungsanlagen bis 110 kV".
Weiterführende Kurse
Wiederkehrende Unterweisung für Schaltberechtigte von 1 - 36 kV - Praxisseminar Link

Training zum Erhalt der Anerkennung nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100

FAQ
Die Teilnehmer(innen) müssen Elektrofachkräfte sei; also eine Elektroausbildung zum Gesellen, Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur haben um die Fachkunde mit anschließender Prüfung (Zertifikat / Schaltberechtigungspass) zum Thema Schaltberechtigung in Hochspannungsanlagen bis 36 kV erwerben zu dürfen.
Ja, jeder Teilnehmer(in) muss die eigene PSA (Persönliche Schutzausrüstung: Helm mit Visier, Elektrokleidung, Schuhe, Handschuhe) hierzu mitbringen.
Nein, von Seiten der erforderlichen Fachkunde her schon jedoch muss zuvor noch eine schriftliche Bestellung / Beauftragung durch den jeweiligen Arbeitgeber zum Schaltberechtigten im Betrieb sowie eine Einweisung vor Ort in die entsprechenden Anlagen erfolgen.
Diese Schulung sollte jedes Jahr wiederholt werden, Seminar 04-39 "Training Schalten". Wir empfehlen nach 4 Jahren das Seminar 04-11 erneut zu machen, da sich in der Zwischenzeit wichtige Gesetze geändert haben sollten. Die 04-11 Emfpehlung ist aber kein muss, da der Schaltberechtigungspass nicht seine Gültigkeit verliert.
von der Häufigkeit der Schalthandlungen: von der Häufigkeit der Schalthandlungen!wer jeden Monat mind. eine Schalthandlung durchführt erhält für sich „die fachliche Fähigkeit!“ - hier reichen alle 4 Jahre Wiederholungsschulung aus! Wer z.B. nur einmal im Jahr eine Schalthandlung durchführt, kann aufgrund fehlender Praxis unsicher im Handeln werden - Alle 2 bis 3 Jahre sollte hier die Wiederholungsschulung erfolgen! Quelle: VDE0105 – 6.3.3 Erhalt der fachlichen Fähigkeitwer jeden Monat mind. eine Schalthandlung durchführt erhält für sich „die fachliche Fähigkeit!“ - hier reichen alle 4 Jahre Wiederholungsschulung aus! Wer z.B. nur einmal im Jahr eine Schalthandlung durchführt, kann aufgrund fehlender Praxis unsicher im Handeln werden  Alle 2 bis 3 Jahre sollte hier die Wiederholungsschulung erfolgen! Quelle: VDE0105 – 6.3.3 Erhalt der fachlichen Fähigkeit