Sicher Instandhaltungsarbeiten durchführen

05-811: Sicher instandhalten
Wiederkehrende Unterweisung nach ArbSchG / DGUV Vorschrift 1
  • Kurze Einführung durch Erläuterung der aktuellen rechtlichen Vorgaben bezogen auf die Unterweisung
    • ArbSchG und ArbStättV (Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen)
    • BetrSichV, hier § 10 Instandhaltung und die TRBS 1112 (in Verbindung mit der TRBS 1111)
    • Ggf. GefStoffV und ihre speziellen TRGS
    • DGUV Vorschrift 1 sowie speziell die DGUV Information 209-015 Instandhaltung - sicher und praxisgerecht durchführen
  • Gefährliche Arbeiten - was zu tun und zu beachten ist
    • Arbeiten allein, in engen Räumen und in Höhen
    • Laufende Anlagen / Maschinen
    • Arbeiten an Anlagen unter Druck
    • Arbeiten mit Gefahrstoffen
    • Arbeiten unter besonderen physikalischen Einwirkungen (Lärm, Vibration)
  • Abnahme und Nachbereitung - notwendiges Übel oder wichtiges Planungsinstrument für zukünftige Arbeiten?
  • Beispiele, Fragen sowie Ausarbeitungen zu den Themen im Plenum
Ziel
Instandhaltung besteht aus Tätigkeiten, die immer vom Normalbetrieb und dem technischen Betriebszustand der betroffenen Arbeitsmittel abweicht und somit besondere Gefahren birgt. In diesem Tagesseminar vermitteln wir Ihnen durch unsere erfahrenen Praktiker, was Sie bei Instandhaltungsarbeiten aus Sicht des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Umweltschutzes zu beachten haben. Hierzu werden Ihnen die wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften zu dieser komplexen Thematik (Heißarbeiten, Störung an Robotersystemen, enge Räume, Arbeiten in Höhen und / oder Tiefen, Alleinarbeit etc.) erläutert.
Zielgruppe
Instandhaltungspersonal, Schlosser, Servicetechniker, Monteure, Fach- und Führungspersonal aus der Instandhaltung sowie seine Vertreter, Fachkräfte aus der Arbeitsvorbereitung, Fachpersonal aus der Arbeitssicherheit (SiFa, SiB etc.)
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend DGUV Vorschrift 1, ArbSchG § 12 und BetrSichV § 12 (1). Es eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.