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VDE 0100 - Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 V, einschließlich der aktuellen Änderungen und Neuerungen

04-03: VDE 0100
  • Gruppen und Teile der VDE 0100
  • Wesentliche Änderungen und Neuerungen in VDE 0100
  • Teil 410 Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag
    • Schutzziel und Schutzumfang
    • Vorgeschriebener Einsatz von RCD (FI-Schalter)
    • Klassifizierung der Schutzmaßnahmen
  • Teil 430 Schutzeinrichtungen gegen Überlast und Kurzschluss
    • Klassifizierung von Sicherungen
    • Kennwerte von LS-Schaltern (MCB)
    • Belastbarkeit von Kabeln und Leitungen
  • Teil 510, 520 Kabel- und Leitungsanlagen
  • Teil 530 Schalt- und Steuergeräte (RCD Typ F, B+)
  • Teil 540 Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotenzialausgleichsleiter
  • VDE 0100-600 (Erst- und Wiederholungsprüfung)
  • Gruppe 700 der VDE 0100 Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art
    • Räume mit Dusche oder Badewanne
    • Baustellen
    • Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anlagen
    • Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
    • Feuchte und nasse Bereiche - Anlagen im Freien
    • Solar-Photovoltaik
    • Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
    • Unterrichts- und Experimentierräumen
  •  Mitgeltende Bestimmungen
    • VDE 0660-514 (Schutz gegen elektrischen Schlag)
    • VDE 0276 Strombelastung Teil 603 / 1000
    • VDE 0298 Kabel und Leitungen, Teil 3, 4 und 300
  • Hinweis auf die EN 60204-1 (VDE 0113-1) bezüglich der elektrischen Ausrüstung von Maschinen
Ziel
Anhand der VDE-Bestimmungen vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse, die Sie für die Planung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Änderung und Instandhaltung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V benötigen. Sie erfahren die wesentlichen Neuerungen und Änderungen für die betriebliche Praxis.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Elektroplaner, zur Prüfung befähigte Personen, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Errichter elektrotechnischer Anlagen, elektrotechnisches Führungspersonal, verantwortliche Elektrofachkräfte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
FAQ
Nein. Laut Arbeitsschutzgesetz §5.3 ergeben sich Gefährdungen insbesondere durch: 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Es werden zwei Arten von Unterweisungen/Schulungen gefordert; „allgemeine“ und „spezielle“. Die „allgemeinen“ Unterweisungen/Schulungen beziehen sich auf die „Unterweisung“ der Beschäftigten. Diese ergeben sich u.a. aus Arbeitsschutzgesetz §12, Betriebssicherheitsverordnung §12.1 und DGUV Vorschrift 1 §4.1. Damit sind insbesondere Unterweisungen gemeint, die sich auf Gefährdungen und Belastungen sowie Schutzmaßnahmen zu deren Verhütung beziehen. Diese Unterweisungen haben regelmäßig, mindestens jedoch ein Mal pro Jahr zu erfolgen. Als Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte bietet es sich an, regelmäßig Unterweisungen nach DGUV Information 203-002 durchzuführen „Sicherheitslehrbrief für Elektrofachkräfte“. Die Inhalte orientieren sich dabei an der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Die „speziellen“ Unterweisungen/Schulungen beziehen sich auf die „Qualifikation“ der Beschäftigten. Diese ergeben sich u.a. aus der BetrSichV §2 Abs.5 letzter Satz, der DIN VDE 1000-10 Kapitel 5.2. und der DGUV Vorschrift 3 §2.3. Für Schulungen zum Erhalt der Qualifikation gibt es jedoch keine festgelegten Zeitvorgaben. Lediglich im Bereich der Sachkundigen beträgt diese 3 Jahre, bei Fachkundigen für „Arbeiten unter Spannung“ max. 4 Jahre. Schulungen zum Erhalt der Qualifikation sind z.B. die Schulungen der Reihe DIN VDE 0100 bzw. DIN VDE 0113 (Errichten von elektrischen Anlagen….) Hier geht es darum, die Beschäftigten auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Unsere Empfehlung lautet: Wenn Beschäftigte regelmäßig praktisch tätig sind reicht eine Schulung zum "Erhalt der Qualifikation" alle 3-4 Jahre aus. Werden praktische Tätigkeiten eher selten ausgeführt sollte eine Schulung alle 2-3 Jahre wiederholt werden. (ggf. verkürzte Form)

Buchung
p.P.

Beginn Ende Dauer Tagungsort Preis zzgl. MwSt.
2025
23.06.2025 08:30 Uhr
24.06.2025 16:00 Uhr
2 Tage
53498 Bad Breisig
895,00 €
29.09.2025 08:30 Uhr
30.09.2025 16:00 Uhr
2 Tage
75223 Niefern-Öschelbronn
895,00 €
10.11.2025 08:30 Uhr
11.11.2025 16:00 Uhr
2 Tage
66280 Sulzbach
895,00 €
28.04.2025 08:30 Uhr
29.04.2025 16:00 Uhr
2 Tage
71083 Herrenberg
895,00 €
05.05.2025 08:30 Uhr
06.05.2025 16:00 Uhr
2 Tage
90449 Nürnberg
895,00 €
11.08.2025 08:30 Uhr
12.08.2025 16:00 Uhr
2 Tage
04329 Leipzig
895,00 €
05.11.2025 08:30 Uhr
06.11.2025 16:00 Uhr
2 Tage
85540 Haar
895,00 €
11.06.2025 08:30 Uhr
12.06.2025 16:00 Uhr
2 Tage
10178 Berlin
895,00 €
27.08.2025 08:30 Uhr
28.08.2025 16:00 Uhr
2 Tage
23554 Lübeck
895,00 €
23.09.2025 08:30 Uhr
24.09.2025 16:00 Uhr
2 Tage
45525 Hattingen
895,00 €
01.12.2025 08:30 Uhr
02.12.2025 16:00 Uhr
2 Tage
36037 Fulda
895,00 €

Seminare mit Durchführungsgarantie
Mit diesem Symbol gekennzeichnete Termine finden definitiv statt. Somit besteht für Sie absolute Planungssicherheit bzgl. Termin & Ort. Aufgrund der hohen Nachfrage bei diesen Seminaren empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Buchung. 
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Die so gekennzeichneten Seminare werden als Webinar durchgeführt.
Dieser Termin findet als Präsenz- und Online-Seminar statt
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Nein. Laut Arbeitsschutzgesetz §5.3 ergeben sich Gefährdungen insbesondere durch: 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Es werden zwei Arten von Unterweisungen/Schulungen gefordert; „allgemeine“ und „spezielle“. Die „allgemeinen“ Unterweisungen/Schulungen beziehen sich auf die „Unterweisung“ der Beschäftigten. Diese ergeben sich u.a. aus Arbeitsschutzgesetz §12, Betriebssicherheitsverordnung §12.1 und DGUV Vorschrift 1 §4.1. Damit sind insbesondere Unterweisungen gemeint, die sich auf Gefährdungen und Belastungen sowie Schutzmaßnahmen zu deren Verhütung beziehen. Diese Unterweisungen haben regelmäßig, mindestens jedoch ein Mal pro Jahr zu erfolgen. Als Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte bietet es sich an, regelmäßig Unterweisungen nach DGUV Information 203-002 durchzuführen „Sicherheitslehrbrief für Elektrofachkräfte“. Die Inhalte orientieren sich dabei an der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Die „speziellen“ Unterweisungen/Schulungen beziehen sich auf die „Qualifikation“ der Beschäftigten. Diese ergeben sich u.a. aus der BetrSichV §2 Abs.5 letzter Satz, der DIN VDE 1000-10 Kapitel 5.2. und der DGUV Vorschrift 3 §2.3. Für Schulungen zum Erhalt der Qualifikation gibt es jedoch keine festgelegten Zeitvorgaben. Lediglich im Bereich der Sachkundigen beträgt diese 3 Jahre, bei Fachkundigen für „Arbeiten unter Spannung“ max. 4 Jahre. Schulungen zum Erhalt der Qualifikation sind z.B. die Schulungen der Reihe DIN VDE 0100 bzw. DIN VDE 0113 (Errichten von elektrischen Anlagen….) Hier geht es darum, die Beschäftigten auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Unsere Empfehlung lautet: Wenn Beschäftigte regelmäßig praktisch tätig sind reicht eine Schulung zum "Erhalt der Qualifikation" alle 3-4 Jahre aus. Werden praktische Tätigkeiten eher selten ausgeführt sollte eine Schulung alle 2-3 Jahre wiederholt werden. (ggf. verkürzte Form)

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