Verantwortliche Personen im Arbeitsschutz – Wie „qualifiziere“ ich junge Führungskräfte zeitgemäß zu ihren neuen Aufgaben?
Seminar Nr.: 05-8130
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Dauer: 1 Tag
Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 07.10.2026
05-8130: Verantwortliche Personen im Arbeitsschutz – Wie „qualifiziere“ ich junge Führungskräfte zeitgemäß zu ihren neuen Aufgaben?
Workshop zur Ausarbeitung inkl. Medieneinsatz über AI/ChatGPT
- Update/Auffrischung der aktuellen Regelwerke/Verordnungen für „Unternehmerpflichten“ aus Sicht des ArbSchG §§ 3-13 und DGUV Vorschrift 1 §§ 2-14 inkl. Kommentierung durch die DGUV Regel 100 001
- Arbeitgeberpflichten nach z. B. GefStoffV, BetrSichV, ArbStättV oder anderer Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz
- Unternehmerpflichten aus dem branchenspezifischen und arbeitsmittelspezifischen DGUV Regelwerk
- Recherchenutzung von AI/ChatGPT zur „Pflichtenübertragung/Delegation Arbeitsschutz“
- Was sagt AI zu „Auswahlverantwortung und Eignung“ für Verantwortliche Personen?
- Was sagt AI zu „Qualifikation“ der Verantwortlichen Personen?
- Was sagt AI zu „schriftlicher Form der Delegation“ der Verantwortung im Arbeitsschutz?
- Wie zuverlässig sind diese Daten von AI/ChatGPT?
- Festlegung der notwendigen Fortbildung/Auffrischung der Verantwortlichen Personen im Arbeitsschutz
- Legt der Gesetzgeber oder DGUV einen Zeitraum „x“ fest für eine Fortbildung?
- Zusammenfassung, Erfahrungsaustausch und Diskussion
Ziel
Die Auswahl und Qualifikation verantwortlicher Personen im Arbeitsschutz nach § 13 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitgeberpflichten. Auch bei Delegation von Aufgaben bleibt die Gesamtverantwortung stets beim Arbeitgeber.
In diesem eintägigen, praxisnahen Workshop erhalten verantwortliche Personen, Personalentwickler und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einen aktuellen Überblick über die Anforderungen an eine rechtssichere Delegation von Arbeitsschutzaufgaben – insbesondere bei neuen Führungskräften.
Gemeinsam erarbeiten die Teilnehmenden, unterstützt durch moderne Tools wie KI/ChatGPT, eine übersichtliche Matrix zu Aufgaben, Zuständigkeiten und notwendigen Voraussetzungen. Zudem werden Qualifikationsanforderungen sowie angemessene und zeitnahe Fortbildungen betrachtet.
Der Austausch eigener Erfahrungen und Praxisbeispiele sowie die Diskussion möglicher Lösungsansätze runden den Workshop ab.
Zielgruppe
Personen, die als Verantwortliche Person nach § 13 ArbSchG bestellt werden sollen, Personalentwickler oder vergleichbar, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertreter von Personal-/Betriebsräten oder interessierte Personen
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
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Update Umsetzung / Handhabung der Rechtsgrundlagen zur Erfüllung der Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG
Fortbildung und Auffrischung der Aufgaben, Pflichten und Verantwortung nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1
Sicheres Arbeiten mit Fremdfirmen
Grundlagen und Umsetzungsstrategien für erfolgreiche Konzepte im Fremdfirmenmanagement, Schwerpunkt Instandhaltung (Anlagen/Produktion/Gebäudetechnik)
Betreiberpflichten rechtssicher in der Produktion und der Instandhaltung wahrnehmen
Umgang mit alltäglichen und schwierigen Situationen
Betrieb von Krananlagen aus Sicht des Arbeitsschutzes
Kontrolle - Pflichten - Rechtsverbindliche Regelwerke
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Buchung
p.P.
| Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | |||
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| 2026 | |||||||
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22177 Hamburg
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66280 Sulzbach
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55120 Mainz
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22177 Hamburg
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70173 Stuttgart
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90449 Nürnberg
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