Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit – Jetzt auf dem neuesten Stand mit Konzept 3.0!
Mit dem neuen Sifa-Konzept 3.0 bietet unsere Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihnen modernstes Fachwissen und praxisnahe Kompetenzen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das bisherige Ausbildungsprogramm umfassend überarbeitet und verbessert – ab dem 01.07.2023 gilt das neue Konzept verbindlich.
Nutzen Sie die Chance, mit uns den Schritt in die Zukunft der Arbeitssicherheit zu gehen! Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur zertifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit – kompetent, verlässlich und auf dem aktuellen Stand der Zeit.
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- Die Lernfelder (LF) 1 bis 5 werden in Form von Präsenztagen (zwischen 2 und 4 Tagen) sowie einer selbstorganisierten Lernzeit (SOL) durchgeführt.
- Die Ausbildung ist in SOL, PRA und SEM eingeteilt SOL = Selbstorganisiertes Lernen, PRA = Praktika (Mehrzahl) und SEM = Seminar zzgl. bei Bedarf Online-Einheiten für die Lernbegleitung.
- Die selbstorganisierte Lernzeit (SOL) wird zu Hause in der Sifa-Lernwelt erarbeitet, ein eigens dafür konzipiertes Online-Portal in dem der Teilnehmer alle Unterlagen in einer interaktiven Gestaltung findet.
- Der TN muss sich ausreichend zu Hause vorbereiten, da er ansonsten im Präsenzteil/Onlineteil Schwierigkeiten hat, zu folgen. Der Lernbegleiter (früher Dozent) nimmt keinen Fachunterricht vor, die Eigenverantwortung und das Selbstmanagement werden nicht nur gefördert, sondern der Willen dazu vorausgesetzt.
- Zu Hause lernen Sie das Fachwissen, im Unterricht das Umgehen mit diesem Wissen! Der TN muss von Beginn an einen Betrieb haben, in dem er Gespräche mit Entscheidern, Verantwortlichen, Führungskräften oder der Geschäftsführung terminieren und durchführen kann und nach Absprache „ein- und ausgehen darf“ (fester Arbeitsplatz von Vorteil, jedoch kein Muss!)
- Im Laufe der Ausbildung gibt es mehrere Praktikumsphasen (ab LF 2), ein Wechsel durch verschiedene Betriebe ist nicht möglich, die Aufgaben bauen aufeinander auf.
- Es gibt 6 Prüfungen, die LEK 1-4 bauen aufeinander auf und vertiefen immer wieder die 9 Handlungsschritte (ehemals 7), die LEK 5 ist eine Simulation eines Beratungsgespräch und die LEK 6 die jetzige LEK 4, jedoch mit neuem Aufbau (schriftliche Facharbeit oder Multiple Choice, je nach BG).
- Ein Wechsel in einen anderen Kurs ist während der Laufzeit vor der LEK 1 möglich, danach nur noch schwer umzusetzen, da die Ausbildung insbesondere bei der Prüfungsgestaltung aufeinander aufbaut.
- Die Teilnehmer werden von 2 Lernbegleiter beim Lernen begleitet (wie es der Name schon verrät) anstatt von 1 Dozent – das Teamteaching wird durch den gesamten Kurs positioniert.
- Bewertung mit bestanden/nicht bestanden und einem Feedback
- Lernen und arbeiten in der Sifa-Lernwelt, dies ist ein Online-Portal auf dem sich die gesamte Ausbildung abspielt, inkl. dem Hochladen der Prüfungen (Berichte) Das Lernfeld (LF) 06, der branchenspezifische Teil ist nicht Bestandteil des Grundkurses und muss separat gebucht werden.
Veranstaltungskosten: 9.995€ p.P zzgl. MwSt (11.894,05€ inkl. MwSt)
Interessentinnen und Interessenten, die eine geplante Übernahme der betrieblichen oder überbetrieblichen Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 Absatz 1 Satz 2 ASiG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2 übernehmen, müssen über die vorgesehene Basisqualifikationen (Ingenieur/in, Meister/in oder Techniker/in) verfügen, Wir als Bildungsträger weisen Sie hiermit auf Einschränkungen des späteren beruflichen Einsatzes als Fachkraft für Arbeitssicherheit hin.
Ingenieure, Techniker, Meister und Personen mit Ausnahmegenehmigung, die als Fachkraft für Arbeitssicherheit zukünftig den betrieblichen Arbeitsschutz koordinieren sollen
Nach erfolgreichem Abschluss aller LEKs erlangen Sie die Grundqualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) mit staatlicher Anerkennung (ohne Lernfeld 6)
Von den oben genannten Basisqualifikationen als Grundanforderungen für eine Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit darf ein Arbeitgeber nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde abweichen. Ausnahmen nach § 7, Absatz 2 ASiG können darüber hinaus nur für die Bestellung von Personen mit akademischem Abschluss erteilt werden. Der entsprechende Antrag ist im Einzelfall vom Arbeitgeber zu stellen. Der Teilnehmer muss beachten, dass er von Anfang bis Ende einen Ansprechpartner im Unternehmen benötigt. In den Praktika müssen im Unternehmen mit dem Vorgesetzten zu klären und abzustimmen, damit auch er/sie sich darauf einstellen kann.
- 10.03.2025 - 27.02.2026
- 23.06.2025 - 27.03.2026
- 23.09.2025 - 07.08.2026