Wiederkehrende Unterweisung für Schaltberechtigte in Hochspannungsanlagen bis 110 kV
Seminar Nr.: 04-186
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04-186: Wiederkehrende Unterweisung für Schaltberechtigte in Hochspannungsanlagen bis 110 kV
Praxisseminar zum Erhalt der Schaltberechtigung in Hochspannungsanlagen bis 110 kV
- Theorie:
- Gesetzliche Forderungen, Bestimmungen VDE 0105, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3
- Betriebsführung im 110 kV Netz, Regelgrößen in der Netzleitstelle
- Schalten von 110 kV Leitungen und Transformatoren mit 110 kV Oberspannung
- Erforderliche Schaltgespräche mit der zuständigen Netzleitstelle zur klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Netzleitstelle und den Arbeitsgruppen vor Ort im Umspannwerk
- Erteilung der Arbeitserlaubnis und Freigabe zur Arbeit im spannungsfreien Zustand
- Einhaltung von Sicherheitsabständen zu unter Hochspannung stehenden Anlagenteilen
- Anwendung der fünf Sicherheitsregeln zum Herstellen und Sichern des spannungsfreien Zustands in 110 kV Umspannwerken
- Praxis: Schalten einer 110 kV Leitung in einem Umspannwerk
Ziel
Dieses Seminar ist nach DGUV Vorschrift 1 § 4 (ArbSchG § 12) gesetzlich verpflichtend für den Erhalt der Schaltberechtigung für Schaltberechtigte in Hochspannungsanlagen bis 110 kV. Sie erhalten hier alle notwendigen Informationen, um in Hochspannungsanlagen weiter sicher schalten zu können und somit Ihren bestehenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die bereits eine Schaltberechtigung bis 110 kV erworben haben.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Hinweise
Das Seminar erfüllt die Forderungen nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.
Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Personen begrenzt.
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Buchung
p.P.
Dieses Seminar wird nur als Inhouse-Seminar angeboten,
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