Wiederkehrende Unterweisung für Schaltberechtigte von 1 - 36 kV - Praxisseminar

04-39: Training Schalten
Training zum Erhalt der Anerkennung nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100

Theorie

  • Betriebs- und Arbeitsmittel: z. B. luft- und gasisolierte Schaltanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte, Spannungsmesser, Erdungs- und Kurzschlusseinrichtungen, Körperschutzmittel, Betätigungs- und Isolierstangen
  • Die präzisierten fünf Sicherheitsregeln und die Besonderheiten bei der Umsetzung in Hochspannungsanlagen
  • Arbeiten unter Spannung - Allgemeines
  • Arbeiten unter Spannung mit besonderen Maßnahmen
  • Auswechseln von HH-Sicherungen in Anlagen über 1 kV
  • Schutzabstände nach § 7, DGUV Vorschrift 3        

Praxis

  • Schaltgeräte, Schaltanlagen, Schutzeinrichtungen
  • Schaltgespräch / Schaltauftrag
  • Praktische Anwendung und Umsetzung der fünf Sicherheitsregeln bei Ausführung von Schalthandlungen
  • Ausführung von Schalthandlungen mit den Teilnehmern
Ziel
Dieses Seminar ist nach DGUV Vorschrift 1 § 4 (ArbSchG § 12) gesetzlich verpflichtend für den Erhalt der Schaltberechtigung aller Elektrofachkräfte, die in Hochspannungsanlagen - früher Mittelspannungsanlagen genannt - ab 1 kV Schalthandlungen durchführen müssen. Sie erhalten hier alle notwendigen Informationen, um in Hochspannungsanlagen weiter sicher schalten zu können und somit Ihren bestehenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Zielgruppe
Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Betreiber, Elektrofachkräfte, Elektro-Instandhalter, elektrotechnisches Führungspersonal, EVU-Monteure, verantwortliche Elektrofachkräfte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis für den Erhalt der Anerkennung als Schaltberechtigter
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Dieses Seminar eignet sich auch zur individuellen Durchführung in Ihrem Unternehmen. Dabei werden Ihre Mitarbeiter in die Schaltanlagen vor Ort eingewiesen.
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Jahresunterweisung für Schaltberechtigte 1-36 kV Link

Webinar zum Erhalt der Anerkennung nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100

FAQ
Der Unternehmer darf in diesem Falle die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr mit dem Schalten in Hochspannungsanlagen beauftragen! Erst wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird, ist eine Beauftragung wieder möglich.
Diese Schulung sollte spätestens nach 4 Jahren, besser jedoch alle 2 oder 3 Jahre erfolgen. Von der Häufigkeit der Schalthandlungen! Wer jeden Monat mind. eine Schalthandlung durchführt erhält für sich „die fachliche Fähigkeit"! Hier reicht alle 4 Jahre eine Wiederholungsschulung aus! Wer z.B. nur einmal im Jahr eine Schalthandlung durchführt, kann aufgrund fehlender Praxis unsicher im Handeln werden. Alle 2 bis 3 Jahre sollte hier die Wiederholungsschulung erfolgen! Quelle: VDE0105 – 6.3.3 Erhalt der fachlichen Fähigkeit
Nach ArbSchG § 12 und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1, § 4 ist der Unternehmer verpflichtet, Mitarbeiter über die bei der Ausübung der Tätigkeit auftretenden Gefahren vor Beginn der Beschäftigung und danach in angemessenen (Zeit-)Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich, zu unterweisen. Zudem gilt bei den Spezialkenntnissen Arbeiten unter Spannung (aber auch Schaltberechtigung) die VDE 0105-100 6.3.3 Erhalten der fachlichen Fähigkeit.