Zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern

03-151: ZPbP für Gefahrstoffschränke
Gemäß BetrSichV §§ 3 und 14, GefStoffV § 7 (7) in Verbindung mit der TRGS 510 Anhang 2 und TRGS 526 (Ziffer 7.4)
  • Grundlagenwissen und rechtliche Voraussetzungen zur Verwendung von Sicherheitsschränken
  • Begriffsbestimmungen und Erläuterung von Fachbegriffen / Bauteilen
  • Beschreibung von Erfahrungen aus Brandversuchen durch die Hersteller
  • Differenzierung von technischen und nichttechnisch belüfteten Sicherheitsschränken sowie Gefahrstoffcontainern
  • Abluftsysteme und Luftwechselrate bei technisch belüfteten Schränken
  • Wartung und Instandsetzung durch Fachpersonal / Hersteller
  • Vorbereitung der Prüfung von Sicherheitsschränken
    • Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben / Abgleich Aktualität
    • Prüfdokumente
    • Anpassung der Prüf- und Checkliste
    • Terminierung
    • Hilfsmittel (ggfs. Messtechnik und geeignete Leitern)
  • Praxisbeispiele und Tipps zur Fehlervermeidung
  • Checklisten und Merkblätter
  • Praktische Prüfung am Objekt in Theorie oder Praxis (kann je nach Schulungsort abweichen)
Ziel
Um die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzeinrichtungen eines Sicherheitsschranks / Gefahrstoffcontainers im Brandfall zu gewährleisten, müssen diese regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr überprüft werden. Die hierfür benötigte zur Prüfung befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203 muss den Aufbau, die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Sicherheitseinrichtungen der Sicherheitsschränke / Gefahrstoffcontainer kennen und die durch den Gesetzgeber festgelegten Forderungen der Hersteller erfüllen. In diesem Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um nach den aktuellen Regelwerken und Verordnungen Sicherheitsschränke sowie Gefahrstoffcontainer wiederkehrend rechtskonform zu prüfen. Neben den geltenden Vorschriften und Technischen Regeln wird auch das nötige praktische Wissen vermittelt.
Zielgruppe
Mitarbeiter mit einer technisch-gewerblichen Berufsausbildung sowie einschlägigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen des zu prüfenden Objekts, Mitglieder von Feuerwehren (mit entsprechendem technischem Hintergrund), Brandschutzbeauftragte
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Kompetenznachweis als "Zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern".
Leistungen
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Der TÜV-Kompetenznachweis als "Zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern" ist alle 5 Jahre zu aktualisieren! Sie erlangen NICHT die Prüfberechtigung nach VDE 0701/0702 bzw. DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel!
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Webinar gemäß BetrSichV § 3, GefStoffV § 7 (7) in Verbindung mit der TRGS 526 (Ziffer 7.4)

FAQ
Die Aussagen des Gesetzgeber und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind hier nicht ganz eindeutig.
Wenn durch ein einlesen in die Gebrauchsanleitung Sie sich noch unsicher fühlen, versuchen Sie beim Hersteller/Lieferant weitere Informationen einzuholen. Sie müssen vor Prüfbeginn mit den technischen Einrichtungen vertraut sein!
Die BetrSichV und die ergänzende Technische Regel Betriebssicherheit (TRBS) beschreiben die Voraussetzungen, welche angehende Prüfer im Vorfeld haben müssen.
Dies ist nicht mit JA oder NEIN direkt zu antworten. Auch hier ist die TRBS 1203 "Allgemeine Voraussetzungen" durch den Arbeitgeber zu lesen und dann zu entscheiden, ob die Voraussetzungen ausreichend sind.
NEIN; dies geht nur wenn Sie von der Ausbildung und Beauftragung Elektrofachkraft sind. Elektrotechnsiche Prüfungen unterliegen den VDE-Bestimmungen!

Buchung
p.P.

Beginn Ende Dauer Tagungsort Preis zzgl. MwSt.
2024
03.12.2024 08:30 Uhr 03.12.2024 16:00 Uhr 1 Tag 99094 Erfurt 495,00 €
04.11.2024 08:30 Uhr 04.11.2024 16:00 Uhr 1 Tag 21029 Hamburg 495,00 €