Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

Seminar Nr.: 03-25
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Ihr nächstmöglicher Seminartermin: ab 10.03.2025
03-25: PSA gegen Absturz
Praxisseminar in Anlehnung an die DGUV Grundsätze 312-906 und FB PSA-003 von 2019
- Theorie
- Ausgewählte Arbeitsschutzvorschriften (ArbSchG, BetrSichV, PSA-BV etc.)
- Regeln der Technik, Stand der Technik, hier besonders die TRBS 1203 und die TRBS 1201
- Bauarten von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- Bewertung, Auswahl
- Bestandteile
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Aufbewahrung, Pflege
- Kennzeichnung
- Einsatz- / Verwendungsbereiche
- Pflichten einer zur Prüfung befähigten Person (ehemals Sachkundigen) unter Berücksichtigung der TRBS 1203
- Betriebsanweisung
- Benutzerinformation des Herstellers
- Organisation der Prüfung durch den Sachkundigen
- Praxis
- Sichtung und Beurteilung von ausgewählter persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz in Verbindung mit der abschließenden Prüfung / Abnahme der Sachkunde in Theorie und Praxis
Ziel
In diesem 2-tägigen Seminar vermitteln wir Ihnen grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA, RA und SRHT).
Sie erwerben die Fach- und Sachkunde, um den arbeitssicheren Zustand von ausgewählter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zu beurteilen. Basis hierfür sind die im Seminar in Theorie und Praxis vermittelten einschlägigen staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik (DGUV Grundsatz 312-906 in Verbindung mit dem FB PSA-003-Schreiben und DGUV Regel 112-198).
Zielgruppe
Betriebserfahrene Personen, die bereits im Umgang mit der PSAgA geschult sind und zeitnahe Tätigkeiten nachweisen können, um zukünftig mit der Prüfung von PSAgA betraut werden zu können.
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den eingeschränkten Kompetenznachweis der Sachkunde nach DGUV Grundsatz 312-906 für ausgewählte Teilbereiche.
Leistungen
Im Preis sind die Prüfungsgebühr, das Zertifikat, Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Die Teilnehmer werden gebeten, eigene PSA gegen Absturz für den Praxisteil mitzubringen!
Die Teilbereiche SZP, SKT, VSG der SVLFG sowie Bergsportausrüstungen, SFA-S und STEP gemäß DGUV Grundsatz 312-906 sind nicht Inhalt dieser Fach- / Sachkunde!
Unser 2-tägiges Seminar bezieht sich auf die Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen. Die in den DGUV-Prüfgrundsatz enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus.
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Buchung
p.P.
Beginn | Ende | Dauer | Tagungsort | Preis zzgl. MwSt. | ||
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2025 | ||||||
10.03.2025 08:30 Uhr | 11.03.2025 16:00 Uhr | 2 Tage | 53498 Bad Breisig |
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895,00 € | |
26.05.2025 08:30 Uhr | 27.05.2025 16:00 Uhr | 2 Tage | 45525 Hattingen | 895,00 € | ||
02.07.2025 08:30 Uhr | 03.07.2025 16:00 Uhr | 2 Tage | 04329 Leipzig | 895,00 € | ||
09.09.2025 08:30 Uhr | 10.09.2025 16:00 Uhr | 2 Tage | 34132 Kassel | 895,00 € | ||
03.11.2025 08:30 Uhr | 04.11.2025 16:00 Uhr | 2 Tage | 90449 Nürnberg | 895,00 € | ||
16.12.2025 08:30 Uhr | 17.12.2025 16:00 Uhr | 2 Tage | 66280 Sulzbach | 895,00 € |
In diesem Seminar werden die Forderungen des DGUV Grundsatzes 312-906, hier speziell die Kapitel 5 sowie Anhang 2 erfüllt. Nach der erfolgreichen Teilnahme, d. h. nach bestehen der Abschlussprüfung sind sie fach- und sachkundig zur Prüfung der PSAgA.
NEIN; diese Schulung gilt nicht für die Qualifizierung von Personen, bei denen der Hersteller eine Autorisierung verlangt und/oder besondere Qualifizierungen gefordert sind, wie z. B. für die Überprüfung von Höhensicherungsgeräten, Rettungshubgeräten, Abseilgeräten, Motorwinden für den Personentransport sowie dauerhaft befestigte Anschlageinrichtungen (z.B. auf Dächern, an Fassaden und Konstruktionen) ACHTUNG, hier gibt es Ausnahmen und dauerhaft befestigte Sicherungspunkte (z.B. an Kletteranlagen,in Hochseilgärten und an Felsen).
JA; dies ist Bestandteil der Schulung und Voraussetzung!
Nein! Weil es in der Vergangenheit (durch diese geschulte Zielgruppe in der Funktion als eigenverantwortlicher Trainer) zu einer erhöhten Zahl von sicherheitsrelevanten Vorfällen und Beinaheunfällen gekommen ist. (Aussage Doz Kilian)
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