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Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Fahrzeugen

05-514: Prüfung von Fahrzeugen
Vermittlung der erforderlichen Prüfgrundlagen nach DGUV Grundsatz 314-003 (2023)
  • Einführung in das Thema
  • Pflichten der regelmäßigen Prüfung - Gesetze und Vorschriften
    • BetrSichV und TRBS 1201/1203
    • DGUV Vorschrift 70
    • DGUV Grundsatz 314-003 (Version 2023)
  • Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
  • Zur Prüfung befähigte Person gemäß TRBS 1203
    • Verantwortung und Haftung
  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
    • Festlegung der Prüffristen nach Kap. 4 des DGUV Grundsatzes 314 003
    • Mängel an Fahrzeugen und deren Dokumentation
    • Auswirkung und Bewertung von Mängeln
  • Theoretische Abschlussprüfung
Ziel
Die bekannte Prüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung betrachtet nur den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs. Bei der Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) steht die Betriebssicherheit des Fahrzeugs im Vordergrund. Die Formel lautet: Betriebssicherheit ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Die regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person besitzt bei Fahrzeugen noch eine besondere Bedeutung, da hier anhand definierter Arbeits- / Checklisten durch den neuen DGUV-Grundsatz 314 003 alle besonderen Prüfpunkte aus Sicht der Arbeitssicherheit betrachtet werden. Die Prüfung erfolgt meist im Rahmen einer Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung. Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Unser Seminar vermittelt Ihnen das nötige allgemeine fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen und operativen Routineinspektion.
Zielgruppe
Personen für die Prüfung von Fahrzeugen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, z. B. Kfz-Mechaniker, Kfz-Mechatroniker oder Landmaschinen-Mechatroniker. Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt auch ein abgeschlossenes Studium z. B. der Fachrichtung Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik
Abschluss
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat als "Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70 § 57".
Leistungen
Im Preis sind die Prüfungsgebühr, das Zertifikat, Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Hinweise
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften, wie die TRBS 1203, die DGUV Vorschrift 70 und der DGUV Grundsatz 314-003 durchgeführt. Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 314-003 Kapitel 5.2 - 5.4.
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Webinar zur Vermittlung der Inhalte nach DGUV Vorschrift 70

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2025
09.04.2025 08:30 Uhr
09.04.2025 16:00 Uhr
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45525 Hattingen
445,00 €
10.09.2025 08:30 Uhr
10.09.2025 16:00 Uhr
1 Tag
72622 Nürtingen
445,00 €
06.11.2025 08:30 Uhr
06.11.2025 16:00 Uhr
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66280 Sulzbach
445,00 €
26.11.2025 08:30 Uhr
26.11.2025 16:00 Uhr
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